Gila Altmann: Schutz für wandernde Tierarten weltweit verstärken

05.11.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 193/99
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Gila Altmann hat sich am Vorabend zweier Konferenzen zum Artenschutz dafür ausgesprochen, den Schutz von Wasservögeln und anderen wandernden Tierarten weltweit zu verstärken. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Artenschwundes seien insbesondere jene Arten gefährdet, die zum Überleben intakte Lebensräume teilweise auf verschiedenen Kontinenten benötigen, darunter Zugvögel und Wale. Die Bonner Konvention und entsprechende Regionalabkommen haben sich nach Ansicht von Gila Altmann beim effektiven Schutz wandernder wildlebender Tierarten bewährt. Sie appellierte daher vor allem an die Flächenstaaten, diesen internationalen Übereinkommen beizutreten und damit einen wirksamen Beitrag zum Artenschutz zu leisten. Die Parlamentarische Staatssekretärin wird an den Vertragsstaatenkonferenzen der Bonner Konvention und des afrikanisch-eurasischen Wasservogelabkommens, die morgen in Kapstadt (Südafrika) beginnen, teilnehmen.

Ziele der 1. Vertragsstaatenkonferenz des Wasservogelabkommens, das am 1. November dieses Jahres in Kraft trat, sind vor allem die Ausdehnung des Aktionsplans zum Schutz der Wasservögel auf alle vom Abkommen erfassten Arten und ein Beschluss über den künftigen Sitz des Sekretariats. Die Bundesrepublik hatte sich bereits im Vorfeld für eine Unterbringung in Bonn eingesetzt. Damit würde in Bonn neben den Sekretariaten der Bonner Konvention, des europäischen Fledermausabkommens und des Kleinwalabkommens für Nord- und Ostsee ein weiteres Sekretariat angesiedelt. "Ich halte eine Bündelung der Kräfte beim Artenschutz für sinnvoll und werde mich auf der Konferenz dafür einsetzen, dass dieses Sekretariat nach Bonn verlagert wird," sagte Frau Altmann.

Im Anschluss an diese Konferenz, die bis zum 9. November andauert, findet bis zum 16. November in Kapstadt die 6. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten statt. Deutschland hat beantragt, 18 Störarten in den Anhang II des Übereinkommens aufzunehmen. "Mit der Aufnahme der Störarten in das Übereinkommen soll die Grundlage für ein spezielles Schutzabkommen für diese von Gewässerausbau und -verschmutzung sowie Überfischung bedrohten Arten gelegt werden," erklärte Gila Altmann.

Die Bonner Konvention kam vor 20 Jahren auf maßgebliche Initiative Deutschlands zustande. Gegenwärtig gehören ihr rund 60 Vertragsparteien an. Ziel der Konvention ist es, ein gleichartiges Schutzniveau für wandernde wildlebende Tierarten in den jeweiligen Staaten zu schaffen und Hindernisse zu beseitigen, die den Tieren bei ihren Zügen über Ländergrenzen hinweg entgegenstehen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Gila Altmann wird in Kapstadt eine Einladung für die nächsten Vertragsstaatenkonferenzen von Wasservogelabkommen und Bonner Konvention - voraussichtlich im Jahr 2002 - nach Bonn aussprechen.

05.11.1999 | Pressemitteilung 193/99 | Artenschutz
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