Grün und bunt – Kleingärten in der Stadt

13.06.2016
Ein Gemüsegarten neben einem Wohngebäude
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 133/16
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Ministerin Hendricks startet Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau"

Ministerin Hendricks startet Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau"

Bundesumwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks hat heute den Startschuss für den Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau" 2018 gegeben. Dieser Bundeswettbewerb ist Deutschlands wichtigster Ideenwettbewerb zur urbanen Gartenkultur. Nach einem zweistufigen Verfahren auf Landes- und Bundesebene werden die Sieger im Sommer 2018 von einer Kommission ermittelt.

Mit dem Wettbewerb werden besondere städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen gewürdigt, mit denen Kleingärtnervereine über die Grenzen der Gartenanlage hinaus positive Impulse in das Wohnumfeld senden. Ausgezeichnet werden Städte, Gemeinden und deren beispielhafte Kleingartenpolitik, die in besonderer Weise das Thema des Wettbewerbs "Kleine Gärten – Bunte Vielfalt" umgesetzt haben. Zugleich wird mit dem Wettbewerb das bürgerschaftliche Engagement der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ausgezeichnet und die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens für die Gesellschaft aufmerksam gemacht.

Ministerin Hendricks: "Kleingärten geben nicht nur Impulse für die grüne Stadtentwicklung. Sie sind zugleich Inseln der Erholung im hektischen Getriebe der Städte und Orte für gemeinschaftliche Arbeiten und Erlebnisse. Somit kommt ihnen auch eine soziale, integrationsfördernde Rolle zu. Auch diesen Aspekt werden wir im Wettbewerb gebührend würdigen."

Der Wettbewerb erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden sich in den Landeswettbewerben 2016 und 2017 aus den circa 14.000 Kleingartenanlagen 24 Kleingärten für die Endrunde des Bundeswettbewerbs qualifizieren. Eine Bundesbewertungskommission – bestehend aus sieben Vertretern unterschiedlicher Institutionen – wird im Sommer 2018 diese Kleingartenanlagen besichtigen und begutachten und daraus die Sieger ermitteln. Die Bewertung der Kleingartenanlagen erfolgt in verschiedenen Kategorien. So soll in Zukunft zum Beispiel der ökologischen Bedeutung von Kleingärten in unseren Städten und Gemeinden noch höhere Wertschätzung zukommen.

Der Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau" wird gemeinsam vom Bundesumwelt- und Bauministerium und vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG) veranstaltet. Der Wettbewerb, der alle vier Jahre stattfindet, geht in die 24. Runde. Landesverbände, Landesministerien und kleingärtnerische Organisationen können den Auslobungstext ab sofort unter www.kleingarten-bund.de  abrufen.

Das Kleingartenwesen hat in Deutschland eine lange Tradition: Bereits im Jahr 1814 wurde in Kappeln an der Schlei (Schleswig-Holstein) der erste Kleingartenverein gegründet. Der Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau" wird seit 1951 ausgelobt.

13.06.2016 | Pressemitteilung Nr. 133/16 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM6539
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