Störfallrecht wird an neue Entwicklungen angepasst
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett heute zwei Regelungsentwürfe beschlossen, mit denen die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umgesetzt werden soll. Diese sogenannte "Seveso III-Richtlinie" regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können.
Das heute beschlossene Regelungspaket beinhaltet Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen. Dazu gehört der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Er enthält die notwendigen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe und Vorgaben zum Gerichtszugang. Vorgesehen sind dazu im Kern Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, aber auch des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes.
Weiterer Bestandteil des Regelungspakets ist der Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Sie enthält die notwendigen Regelungen in Bezug auf die Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben. Vorgesehen sind vor allem Änderungen der Störfall-Verordnung und weiterhin geringfügige Änderungen der Verordnung über das Genehmigungsverfahren.
Diese europäische Regelung hätte bereits bis zum 1. Juni 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der Überschreitung dieser Frist hatte die europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Nach der heutigen Kabinettsentscheidung kann nun das parlamentarische Verfahren zum Umsetzungsgesetz eingeleitet werden. Es soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass eine Klageerhebung in dem von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren vermieden werden kann.