Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat heute in New York die deutsche Vertragsurkunde zum Nagoya-Protokoll bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Damit tritt Deutschland dem Nagoya-Protokoll zur Bekämpfung der Biopiraterie bei. Das Abkommen setzt wirtschaftliche Anreize für die weltweite Bewahrung der biologischen Vielfalt.
Hendricks: "Das Nagoya-Protokoll ist ein wichtiges und innovatives Instrument für den internationalen Naturschutz. Es würdigt den überragenden Wert, den eine intakte Natur für die Menschheit hat. Und es gibt Entwicklungsländern konkrete ökonomische Anreize zur Bewahrung ihrer Naturschätze. Wir wollen alles dazu beitragen, dieses multilaterale Abkommen mit Leben zu füllen."
Das Protokoll stellt Regeln für Forschung und Entwicklung an Tieren, Pflanzen und anderen Lebewesen aus anderen Weltregionen auf. Die Vorteile aus der Nutzung solcher genetischer Ressourcen werden ausgewogen und gerecht zwischen dem Nutzer und dem Herkunftsland geteilt.
Häufig werden beispielsweise Pflanzen und andere Lebewesen zur Entwicklung von neuartigen Medikamenten und Kosmetikprodukten genutzt. Davon soll nicht bloß der Hersteller profitieren, sondern auch das Herkunftsland der Pflanze. Gerade in Entwicklungsländern ist es wichtig, wirtschaftliche Alternativen zur kurzsichtigen Ausbeutung und Vernichtung von Ökosystemen zu bieten.
Das Nagoya-Protokoll ist auch ein Erfolg des deutschen Vorsitzes im Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 2008 bis 2010. Bei der Weltbiodiversitätskonferenz 2008 in Bonn unter der Leitung des damaligen Bundesumweltministers Sigmar Gabriel wurden die Weichen für eine völkerrechtliche Ächtung der Biopiraterie gestellt. Die internationale Staatengemeinschaft hatte daraufhin 2010 das Nagoya-Protokoll beschlossen.
Das Nagoya-Protokoll ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Bislang sind ihm 72 Staaten und die EU beigetreten. Im vergangenen Herbst hatte der Deutsche Bundestag die Gesetze zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls beschlossen. In Deutschland kontrolliert zukünftig das Bundesamt für Naturschutz, ob Nutzer von genetischen Ressourcen in Deutschland die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich im Herkunftsland befolgen. Zudem wurde das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls legal erlangt wurde.