Umsetzung des Paris-Abkommens: IPCC wird Sonderbericht zu 1,5 Grad Erwärmung liefern

15.04.2016
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 079/16
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Welche Folgen hat eine Erderwärmung um 1,5 Grad? Und welche Treibhausgasemissionen wären dann noch möglich? Diese Fragen will der Weltklimarat bis 2018 in einem Sonderbericht klären.

Welche Folgen hat eine Erderwärmung um 1,5 Grad? Und welche Treibhausgasemissionen wären dann noch möglich? Diese Fragen will der Weltklimarat bis 2018 in einem Sonderbericht klären. Das hat die Voll-versammlung des Weltklimarats IPCC in Nairobi beschlossen.

Das erste weltweite Klimaschutzabkommen, das im Dezember 2015 in Paris verabschiedet wurde, sieht für die globale Erderwärmung eine Obergrenze von 2 Grad vor. Dieses Ziel wird damit völkerrechtlich bestätigt. Darüber hinaus legt der Vertrag Anstrengungen fest, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken. Die Staaten der UN-Klimarahmenkonvention baten daher den IPCC, den wissenschaftlichen Sachstand für 1,5 Grad Erwärmung in einem Sonderbericht zusammenzufassen.

Der Sonderbericht des IPCC soll wissenschaftliche Informationen über die Folgen einer Erwärmung um 1,5 Grad und über die mit einer solchen Erwärmung konsistenten Treibhausgas-Emissionen liefern.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert in diesem Zusammenhang Grundlagenforschung und Modellentwicklung sowie Infrastrukturen, um die dafür notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu gewinnen. Exemplarisch dafür sind die Programme zu Wolken- und Niederschlagsprozessen im Klimasystem. Auch sollen Modellsysteme für mittelfristige regionale Klimaprognosen und extreme Wetterausprägungen in der Atmosphäre entwickelt werden.

Die Vollversammlung des IPCC hat zudem entschieden, dass bis 2020 zwei weitere Sonderberichte zu den Themen Ozeane und Eisgebiete sowie Landsektor erstellt werden. Ein Sonderbericht zum Thema Städte soll nach 2022 vorgelegt werden.

Auf Grundlage eines Expertendialogs wird das IPCC-Plenum in den kommenden Monaten über die Struktur dieser Berichte entscheiden. Die Arbeit der Autoren beginnt 2017, auch deutsche Experten werden dazu beitragen.

Der IPCC bietet als Institution der Vereinten Nationen Grundlagen für wissenschaftsbasierte Entscheidungen der Politik, ohne jedoch konkrete Lösungswege vorzuschlagen oder politische Handlungsempfehlungen zu geben. Der nächste Hauptbericht des IPCC, der Sechste Sachstandsbericht, wird in den Jahren 2021/22 erscheinen. Von deutscher Seite ist Prof. Hans-Otto Pörtner als Ko-Vorsitzender der IPCC-Arbeitsgruppe zu Folgen, Anpassung und Verletzlichkeit maßgeblich beteiligt. Finanziert wird die Geschäftsstelle dieser IPCC Arbeitsgruppe II durch das BMBF.

15.04.2016 | Pressemitteilung Nr. 079/16 | Klimaschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung
https://www.bmuv.de/PM6463
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