Erhebliche Mängel bei Nachrüstungsgenehmigungen für Biblis

26.10.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 183/99
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Das Bundesumweltministerium hat erhebliche Mängel der Genehmigungen zur Nachrüstung des Atomkraftwerkes Biblis A festgestellt. Das Hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium hatte die Genehmigungen am 15. Oktober 1999 entgegen eindeutigen Absprachen ohne vorherige bundesaufsichtliche Prüfung erteilt. Das Bundesumweltministerium hat im Rahmen der Bundesaufsicht das hessische Landesministerium zur kurzfristigen Berichterstattung aufgefordert.

Das Versprechen des Landesministers gegenüber RWE, zügig die gewünschten Genehmigungen zu erteilen, darf eine Genehmigungsbehörde nicht zur nachlässigen Prüfung veranlassen. Auch Sicherheitsverbesserungen müssen gründlich geprüft werden, weil alle Veränderungen eines Atomkraftwerkes sehr komplexe Auswirkungen haben können. Wenn Minister Dietzel der Auffassung ist, der Betrieb des Atomkraftwerkes ohne die Nachbesserung sei "unverantwortlich" (so Presseerklärung vom 15. Oktober) muss er die Anlage (bis zur Nachrüstung) stilllegen. Genau dies sah ein von seiner Fachabteilung erarbeiteter Bescheid vor, den Minister Dietzel schon seit einem halben Jahr nicht abschließend geprüft hat und unter Verschluss hält.

Das BMU hat insbesondere folgende Bedenken gegen die Genehmigung:

Obwohl Minister Dietzel die Genehmigung für dringlich hält, soll sie erst im Jahr 2000 verwirklicht werden, weil RWE wohl kein teures Abfahren der Anlage zugemutet werden soll. Trotzdem ordnete er die sofortige Vollziehung an, wodurch der Rechtsschutz der Betroffenen eingeschränkt wird. Die Genehmigung berücksichtigt außerdem nicht die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Erdbebengefahr am Standort. Darüber hinaus wurde die Zuverlässigkeit der Betreiberin und ihres Leitungspersonals im Anschluss an die Atomtransporte mit unzulässiger Kontamination aus dem Atomkraftwerk Biblis nicht abschließend geprüft. Schließlich sind die durch die Nachrüstung entstehenden Lasten nicht im Zusammenwirken mit allen vorherigen Lasten geprüft.

26.10.1999 | Pressemitteilung 183/99 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM646
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