Bundesumweltministerium fördert kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

04.04.2016
Münzenstapel mit Pflanzen
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 068/16
Thema: Förderung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Kommunen können sich mit ambitionierten Klimaschutz-Projekten für eine Förderung des Bundesumweltministeriums bewerben. Das Ministerium veröffentlichte heute den Förderaufruf "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte".

Kommunen können sich mit ambitionierten Klimaschutz-Projekten für eine Förderung des Bundesumweltministeriums bewerben. Das Ministerium veröffentlichte heute den Förderaufruf "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte". Gesucht sind modellhafte Beiträge zum Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität. Projektskizzen können bis zum 30. Juni 2016 eingereicht werden.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Kommunen gehören zu unseren wichtigsten Verbündeten im Kampf gegen den Klimawandel. Viele gute Ideen werden auf kommunaler Ebene zuerst erprobt. Mit unserem neuen Förderprogramm wollen wir die Kommunen dabei unterstützen, die nächsten Schritte in Richtung Klimaneutralität zu erkunden und dabei zur Nachahmung zu bewegen."

Ziel der Förderung ist es, den Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden für den Klimaschutz voranzutreiben. Dabei ist der Förderaufruf bewusst offen gestaltet. Modellprojekte sind in unterschiedlichen Handlungsfeldern möglich, etwa in der Abwasserbehandlung, bei kommunalen Liegenschaften oder in der Energie- und Quartiersversorgung. Die Projekte sollen sich nicht auf Einzelmaßnahmen beschränken, sondern einen umfassenden Ansatz aufweisen, also zum Beispiel die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr miteinander verknüpfen.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung. Gefördert werden investive Projekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben mit mindestens 200.000 Euro pro Vorhaben beziehungsweise Projekt. Ein Projektstart ist ab dem vierten Quartal 2016 möglich. Die Projektdauer beträgt im Regelfall bis zu drei Jahre. 

Weitere Informationen
04.04.2016 | Pressemitteilung Nr. 068/16 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM6448
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