Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesrat gewünschten Änderungen der Verpackungsverordnung gebilligt und die Verordnung in der veränderten Form beschlossen. Der Bundesrat hatte dem Regierungsentwurf zur Novelle der Verpackungsverordnung nach über zehnmonatigen Beratungen am 29. Mai 1998 zugestimmt, seine Zustimmung allerdings von der Annahme einer Reihe von Änderungen abhängig gemacht. So hatte sich der Bundesrat u.a. für eine Sonderregelung für die Vertreiber von Serviceverpackungen des Lebensmittelhandwerks sowie für eine Erhöhung des Anteils der werkstofflich zu verwertenden Kunststoffverpackungen ausgesprochen. Ferner soll für das Eingreifen der Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen künftig nur noch das Unterschreiten der bundesweiten Mehrwegquote von 72% relevant sein. Die bisher zusätzlich zu berücksichtigenden Länderquoten fallen weg. Die Bundesregierung konnte diese materiellen Veränderungen akzeptieren, da sie die umwelt- und wirtschaftspolitische Zielsetzung der Verordnung nicht verändern.
Auf Grund der Änderungen bedarf die Verordnung nunmehr einer erneuten abschließenden Billigung durch den Bundestag. Dieser wird sich voraussichtlich noch vor der Sommerpause mit der Verordnung befassen, so daß mit einem Inkrafttreten der Novelle im Laufe des Sommers gerechnet werden kann.