Bundeskabinett stimmt Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zu

09.03.2016
Stadtansicht von Paris mit Eiffelturm
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 052/16
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Die Bundesregierung hat der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zugestimmt.

Die Bundesregierung hat heute der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zugestimmt. Damit kann Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Vertrag bei der offiziellen Zeichnungszeremonie am 22. April in New York für Deutschland unterzeichnen.

Hendricks: "Dies war ein wichtiger formaler Schritt. Deutschland wird damit zu den Erstunterzeichnern des Pariser Abkommens gehören. Ich bin zuversichtlich, dass auch viele andere Staaten Ende April gemeinsam mit uns unterzeichnen werden. Gemeinsam wollen wir zeigen, dass das Pariser Abkommen schnell und schwungvoll umgesetzt wird."

Am 22. April 2016 findet in New York auf Einladung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-moon eine hochrangige Unterzeichnungszeremonie statt. Der 22. April ist der "Tag der Erde"/"Earth Day", ein internationaler Aktionstag zum Schutz der Umwelt.

Das im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris beschlossene Abkommen ist das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder gemeinsam in die Pflicht nimmt. Wie bei internationalen Verträgen üblich, wird es erst einige Monate später unterzeichnet. Völkerrechtlich verpflichtend wird es für die einzelnen Staaten erst nach dem nächsten Schritt, der sogenannten Ratifizierung. Das Pariser Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten ratifiziert haben und diese Staaten mindestens 55 Prozent der weltweiten Emissionen abdecken.

Die Bundesregierung strebt eine zügige Ratifikation des Abkommens an. Der genaue Zeitplan wird derzeit innerhalb der EU beraten. Da das Pariser Klimaschutzabkommen Kompetenzen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten betrifft, ratifizieren die EU und ihre Mitgliedstaaten das Abkommen gemeinsam.

09.03.2016 | Pressemitteilung Nr. 052/16 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM6424
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