Das Bundesumweltministerium weist Behauptungen entschieden zurück, es wolle die Schaffung neuer Lagerkapazitäten der Atomkraftwerke durch die Umgehung von Verfahrensvorschriften durchsetzen. Das Bundesumweltministerium wird im Rahmen der Bundesaufsicht auch gegenüber den Länderbehörden und Betreiberfirmen strikt auf eine ordnungsgemäße Durchführung von Genehmigungsverfahren für die Bereitstellung von abgebrannten Brennelementen, die zur Zeit nicht abtransportiert werden können, achten.
Das Bundesumweltministerium will gemeinsam mit den Länderbehörden und Betreibern alle Möglichkeiten untersuchen, um unnötige und risikobehaftete Transporte ebenso wie Entsorgungsengpässe bei den Kraftwerken zu vermeiden. Dabei steht nicht zur Diskussion, verfahrensrechtliche Vorschriften zu umgehen oder gar sicherheitstechnische Anforderungen nicht einzuhalten. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist danach ab einer bestimmten Lagerkapazitätserhöhung (10%) vorgeschrieben. Bei der vorübergehenden Transportbereitstellung werden sicherheitstechnische Abstriche nicht gemacht.