Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Bundeskabinett hat heute der nach Maßgaben des Bundesrates geänderten Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle in das oder aus dem Bundesgebiet (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung) zugestimmt.
Die Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung setzt damit die EURATOM - Richtlinie 92/3 vom 3. Februar 1992 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle von einem Mitgliedstaat in einen anderen, in die Gemeinschaft und aus der Gemeinschaft in nationales Recht um. Die Richtlinie dient der Kompensation des Wegfalls der Kontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Gemeinschaften und vereinheitlicht die Anforderungen für die Einfuhr aus Drittländern und Ausfuhr in Drittländer, die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaften sind.
Die Verordnung bedurfte der Zustimmung des Bundesrates, die dieser am 8. Mai 1998 mit geringfügigen Änderungen zu der vom Bundeskabinett am 28. August 1997 beschlossenen Verordnung erteilt hat.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit Inkrafttreten dieser Verordnung erfüllt die Bundesrepublik Deutschland auch formell ihre Verpflichtung, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die zur Umsetzung der vom Rat der Europäischen Gemeinschaften erlassenen EURATOM-Richtlinie zur Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle von einem Mitgliedstaat in einen anderen, in die Gemeinschaft und aus der Gemeinschaft erforderlich sind."