Gemeinsam für den Schutz der Donau

09.02.2016
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 026/16
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Donau-Konferenz in Wien beschließt Maßnahmenpaket

Donau-Konferenz in Wien beschließt Maßnahmenpaket

Die Donau-Anrainerstaaten haben sich heute in Wien auf gemeinsame Anstrengungen zum Schutz der Donau verständigt. Bei einer Konferenz der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) einigten sich Vertreter von 14 Staaten auf Pläne zur Bewirtschaftung und zur Hochwasservorsorge für den gesamten Donauraum. Für die Bundesregierung nahm Umwelt- und Bau-Staatssekretär Gunther Adler an der Konferenz teil.

Adler: "Mit den beiden Managementplänen setzen wir zwei wichtige EU-Richtlinien im Gewässerschutz um und legen die Prioritäten unserer Arbeit für die nächsten sechs Jahre fest. Es ist ein Verdienst der internationalen Zusammenarbeit an der Donau, dass wir gemeinsam mit allen Staaten im Einzugsgebiet der Donau die gleichen Ziele verfolgen und uns zu vergleichbaren Maßnahmen verpflichten."

Beim Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2015-2021 handelt es sich um die erste Aktualisierung des nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie erstmals 2009 vorgelegten Bewirtschaftungsplans. Er enthält auch ein gemeinsames Maßnahmenprogramm. Ziel des Maßnahmenprogramms ist es, die Nährstoff- und Schadstoffbelastung der Donau sowie strukturelle Defizite, wie zum Beispiel Hindernisse für wandernde Fischarten, zu verringern, um die Gewässer im Donaueinzugsgebiet in einen guten Zustand zu versetzen.

Der Hochwasserrisikomanagementplan deckt ebenfalls den Zeitraum 2015-2021 ab. Er ist entsprechend der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie erstmals vorgelegt worden. Der Plan gibt einen Überblick über Ziele und Maßnahmen für das gesamte Einzugsgebiet der Donau. Er setzt besondere Schwerpunkte auf das Solidaritätsprinzip (kein Export von Hochwasser in andere Regionen), natürliche Wasserrückhaltemaßnahmen, die auch im Rahmen des Bewirtschaftungsplans eine wichtige Rolle spielen, und die Bereitstellung der dafür nötigen finanziellen Ressourcen. In Deutschland sieht das Hochwasserschutzprogramm von Bund und Ländern zahlreiche Maßnahmen für die Flussregion Donau vor.

09.02.2016 | Pressemitteilung Nr. 026/16 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM6391
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