Bundesumweltministerium bringt Verordnungen zu Chemikalien und Abwasser auf den Weg

03.02.2016
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 023/16
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Das Bundeskabinett hat heute zwei neue Verordnungen des Bundesumweltministeriums beschlossen: die erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung sowie siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes.

Im Chemikalienrecht geht es darum, neue Sanktionsnormen zu schaffen. Damit werden Verstöße gegen Vorschriften der EU-Biozid-Verordnung von 2012 bußgeldbewehrt. Dabei geht es um Vorschriften zur Zulassung, Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Biozidprodukten sowie zu Melde-, Informations-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten. Die EU-Vorschriften gelten in Deutschland unmittelbar.

Mit der vorliegenden Novelle der Abwasserverordnung werden für die Reinigung der Abwässer aus der Lederindustrie und aus Industriebetrieben der Chloralkaliherstellung neue Anforderungen aus dem europäischen Recht in deutsches Recht umgesetzt. Die neuen europäischen Vorgaben, die einen einheitlichen Stand der Technik für Europa festlegen, müssen sich konsistent in die geltende Abwasserverordnung einfügen, die zum Schutz der Umwelt bereits jetzt umfassende Regelungen für die Behandlung und Einleitung von Abwasser enthält. Wesentliche Neuerungen betreffen die betrieblichen Anforderungen, die z. B. durch den Einsatz umweltschonender Techniken oder Stoffe im Herstellungsprozess zur Verringerung der Schadstoffbelastung im Abwasser führen.

03.02.2016 | Pressemitteilung Nr. 023/16 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM6388
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