Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Dieselverbrennungsmotoren beschlossen, die jetzt dem Bundesrat zugeleitet wird. Mit dieser Verordnung soll die EG-Richtlinie 97/68/EG umgesetzt werden, die in den Mitgliedstaaten einheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Emissionen von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte festlegt. In der Verordnung werden erstmals Grenzwerte für Partikel, Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe und Kohlenmonoxid von Dieselmotoren mit 18 bis 560 kW Leistung eingeführt. Sie gelten für den Einbau in mobile Maschinen wie z. B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen, Gabelstapler etc. .
Dabei ist eine fortschreitende Verschärfung der Emissionsnormen in zwei Stufen vorgesehen:
erste Stufe 1. Januar 1999 bis 1. April 1999
zweite Stufe 1. Januar 2001 bis 1. Januar 2004
Nach Einführung der zweiten Stufe werden die Emissionen von mobilen Maschinen und Geräten für Partikel um 67 Prozent, für Kohlenwasserstoffe um 29 Prozent und für Stickoxide um ca. 50 Prozent vermindert.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Weil die Abgasvorschriften für Kraftfahrzeuge laufend verschärft wurden und werden, ist der Anteil der Emissionen aus mobilen Geräten und Maschinen stark gestiegen. Rund ein Drittel der gesamten Partikelemissionen in der europäischen Gemeinschaft gehen auf sie zurück. Eine Grenzwertsetzung war deshalb dringend notwendig. In den vorangegangenen Verhandlungen im EU-Ministerrat konnte Deutschland darüber hinaus erreichen, daß durch die EU-Kommission bis 1999 ein Richtlinienvorschlag für eine dritte Stufe vorzulegen ist. Darüber soll im Rat im Jahr 2000 entschieden werden. Für die Maschinenhersteller werden mit der Einführung europaweit einheitlicher Grenzwerte gleiche Produktanforderungen geschaffen. Die Absichtserklärung der amerikanischen Umweltbehörde EPA, eine Harmonisierung mit den Grenzwerten und den Einführungszeiten dieser Richtlinie herbeizuführen, wird die internationale Wettbewerbssituation weiter angleichen und sich positiv auf das Emissionsniveau auswirken."
Mit dem Vollzug der Rechtsverordnung wird nach Inkrafttreten das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg als Genehmigungsbehörde betraut, da das Typgenehmigungsverfahren nach der genannten EU-Richtlinie dem europäischen Verfahren für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und ihren Bauteilen entspricht, das dem Kraftfahrt-Bundesamt in Deutschland bereits obliegt.