Das Bundesumweltministerium weist den Vorwurf der Verzögerung entschieden zurück. Die von Hessen vorgelegten Genehmigungsentwürfe lassen eine Reihe sicherheitstechnischer Fragen offen, die zur Zeit noch durch unabhängige Gutachter geprüft werden. Dies ist dem hessischen Umweltministerium rechtzeitig mitgeteilt worden. Wenn im übrigen der hessische Umweltminister der Auffassung ist, dass in Biblis die Sicherheit für die Bevölkerung nicht gewährleistet sei, dann muss er entsprechende aufsichtliche Maßnahmen - bis hin zur Stilllegung - ergreifen. Darüber hinaus ist es bemerkenswert, dass das hessische Umweltministerium im Eilverfahren eine Genehmigung erteilt hat, ohne dem Bundesumweltministerium zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Damit hat das hessische Umweltministerium gegen seine bereits im April 1994 abgegebene Zusage verstoßen, vor der Erteilung eines Genehmigungsbescheides diesen dem Bundesumweltministerium im Rahmen seiner Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht zur Stellungnahme zuzuschicken.
Zu dem Vorwurf des hessischen Umweltministers Wilhelm Dietzel, Bundesumweltminister Jürgen Trittin verzögere die Genehmigung von sicherheitserhöhenden Maßnahmen bei Biblis A, erklärt das Bundesumweltministerium:
15.10.1999
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15.10.1999
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Pressemitteilung
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| Klimaschutz