Hendricks berät mit Bau- und Wohnungswirtschaft über Intensivierung des Wohnungsbaus

22.09.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 235/15
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Vor dem Hintergrund des wachsenden Zuzugs von Menschen, die auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Not sind und in Deutschland Schutz suchen, haben Bundesbauministerin Barbara Hendricks und Vertreter von Spitzenverbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft heute in Berlin über die Situation des Wohnungsbaus in Deutschland beraten. An dem Gespräch, zu dem Hendricks eingeladen hatte, nahmen teil: Prof. Dr.-Ing. eh. Thomas Bauer, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Rolf Buch, Vorsitzender der Plattform Wohnen beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), Dr. Rolf Kornemann, Präsident von Haus & Grund Deutschland, Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Frank Vierkötter Vizepräsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. (BFW) und Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).

Alle Beteiligten stimmen darin überein, dass sich mit der gestiegenen und steigenden Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge die Frage nach ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum in einer neuen Dimension stellt. Sie lehnen ein Sonderprogramm ausschließlich für Flüchtlinge ab, um Ghettobildungen zu vermeiden und Integration über die Stadtquartiere und Nachbarschaften zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund, dass viele der jetzt als Flüchtlinge nach Deutschland kommenden Menschen auch dauerhaft in Deutschland bleiben werden, wird davon ausgegangen, dass in den nächsten Jahren jeweils mindestens 350.000 bis 400.000 zusätzliche Wohneinheiten für alle Bürgerinnen und Bürger gebaut werden müssen.

Der zusätzliche Wohnraumbedarf erfordert eine Investitionsoffensive in den Neubau von Wohnungen, insbesondere im unteren und mittleren Preissegment. Zu einer Wiederbelebung des bezahlbaren und sozialen Wohnungsbaus, vor allem in den Ballungszentren, bedarf es der gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft.

Beide Seiten äußerten die Überzeugung, dass dazu eine Reihe von Rahmenbedingungen sehr rasch verbessert werden müssen. Die Verbändevertreter regten an, den verstärkten Einsatz industrieller Fertigungsmethoden zu prüfen. Denn Modularisierung, Standardisierung sowie Vorfertigung und Verwendung von Roh- und Ausbauelementen könnten einen Beitrag zur Verkürzung der Bauzeiten und zur Senkung der Baukosten leisten.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Bundesbauministerin Hendricks verwies auf das Bekenntnis des Bundes, die Länder und Kommunen beim Wohnungsneubau und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen zu unterstützen. Die Bundesregierung werde ihren Teil dazu beitragen, dass möglichst viele Wohnungen gebaut werden.

Hendricks sagte, dass sie sich innerhalb der Bundesregierung für eine Erhöhung der an die Länder gezahlten Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 518 Millionen Euro auf mindestens das Doppelte einsetze. Ziel ist, dass die Länder die Kompensationsmittel zweckgebunden für die Wohnraumförderung verwenden und über die Verwendung der Mittel berichten.

Die Vertreter der Bau- und Wohnungswirtschaft äußerten in diesem Zusammenhang die Erwartung, dass eine lineare steuerliche Abschreibung in Höhe von drei bis vier Prozent eingeführt werde. Die Teilnehmer der Gesprächsrunde halten zudem deutliche Investitionsanreize für den Wohnungsneubau für notwendig. Bundesbauministerin Hendricks betonte, sie befürworte eine zeitlich befristete und regionalisierte degressive Abschreibung auf den Wohnungsneubau, halte aber zusätzlich auch eine erhöhte Abschreibung von neu errichteten Wohnungen mit Sozialbindung für denkbar.

Integration

Die Bau- und Wohnungswirtschaft hat gezeigt, dass sie auf dem Gebiet der Integration besondere Leistungen  erbringen können und stehen der Politik als Partner zur Verfügung. Die Integration von Zuwanderern und Flüchtlingen kann aber nur durch eine langfristige soziale Betreuung und integrative Maßnahmen und nur mithilfe eines stärkeren finanziellen Engagements aller staatlichen Ebenen gelingen. Dabei hat sich bereits das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt“ bewährt, das bei der Integration vor Ort beispielhaft ist. Die Mittel für dieses Bundesprogramm wurden auf jährlich 150 Millionen Euro und damit auf fast das Vierfache aufgestockt.

Liegenschaften

Die Gesprächsrunde hält eine verstärkte Mobilisierung von Flächen und Liegenschaften für die Schaffung von Wohnraum für erforderlich. Kommunen müssen rasch neue Flächen für Bebauung ausweisen; es müssen Möglichkeiten für innerstädtische Verdichtung geschaffen werden. Die Vertreter der Bau- und Wohnungswirtschaft begrüßten die Absicht des Bundes, über die Konversionsliegenschaften hinaus Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung bereit zu stellen. 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Verbände der Wohnungs- und Bauwirtschaftsunternehmen sprachen sich für die Aussetzung einiger Standards im gesamten Wohnungsbau aus, zum Beispiel der erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Neubau, die ab 2016 gelten werden. Grund sei, dass die verschärften Neubauanforderungen nach Berechnungen der Wohnungs- und Bauwirtschaft Kostensteigerungen von 6 bis 10 Prozent beim Wohnungsbau verursachen würden. Übereinstimmend wurde vereinbart, Erleichterungen bei der KfW-Förderung zu prüfen, um die Kostenlast beim Neubau zu senken. 

Bundesministerin Barbara Hendricks verwies darauf, dass mit der jüngsten EnEV-Novelle die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt wird. Sie sei auch ein wichtiger Baustein zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung (insbesondere Aktionsprogramm Klimaschutz 2020). Ein Aussetzen der ab 1. Januar 2016 geltenden EnEV-Standards für den gesamten Wohnungsneubau gefährde diese Ziele und komme daher nicht in Betracht. Allerdings beabsichtige die Bundesregierung, im Verordnungsweg in der EnEV punktuelle, befristete Erleichterungen zu verankern. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium werden dabei im Rahmen ihrer gemeinsamen Federführung zur EnEV Bitten der Länder aufgreifen. Die Erleichterungen werden sowohl hinsichtlich der betroffenen Gebäude (Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber) als auch des Geltungszeitraums (bis Ende 2018) klar abgegrenzt werden.

Übereinstimmend appellierten die Ministerin und die Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft an die Länder, Genehmigungsverfahren bei den Bauämtern zu beschleunigen und zu verkürzen und zum Beispiel Stellplatzvorgaben zu erleichtern.

Die Gesprächsteilnehmer bekannten sich zu der Gemeinschaftsaufgabe von Politik und Wirtschaft, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um für die menschenwürdige Unterbringung der Zuwanderer und für dauerhaften Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger in Kommunen zu sorgen.

22.09.2015 | Pressemitteilung Nr. 235/15
https://www.bmuv.de/PM6198
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