Reform der Strahlenschutzverordnung erhöht Sicherheit der Bevölkerung

30.09.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 161/99
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Vorwürfe von Umweltverbänden unsachlich und abwegig

Vorwürfe von Umweltverbänden unsachlich und abwegig

Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit: Mit Verwunderung reagiert das Bundesumweltministerium auf heute geäußerte Vorwürfe aus Kreisen der Umweltverbände gegen die beabsichtigte Neufassung der Strahlenschutzverordnung. Wer der Bundesregierung unterstellt, sie plane eine flächendeckende radioaktive Kontamination und wolle die Verursacher aus ihrer Verantwortung entlassen, der verabschiedet sich aus jeder seriösen Debatte. Es ist ebenso bedauerlich wie befremdlich, dass unsachliche und absurde Behauptungen in die Welt gesetzt werden, ohne die Chance genutzt zu haben, sich zuvor aus erster Hand über den tatsächlichen Sachverhalt zu informieren.

Die Strahlenschutzverordnung, an deren Novellierung das BMU arbeitet, setzt Vorgaben der EU in deutsches Recht um. Dies wird zu einer wesentlichen Verbesserung des Strahlenschutzes gegenüber der jetzt geltenden Verordnung führen. So werden die Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung und die Arbeitskräfte in atomtechnischen Anlagen gesenkt. Außerdem wird klarer als bisher abgegrenzt, welche Stoffe überwachungsbedürftig und damit endlagerpflichtig sind und welche nicht. Darüber hinaus wird die staatliche Kontrolle bei der Beseitigung und Verwertung radioaktiver Reststoffe erweitert. Künftig werden den Genehmigungsbehörden genauere und eindeutigere Kriterien für die Freigabe vorgegeben. Die auch bisher schon verbotene Verdünnung radioaktiver Materialien mit nicht oder gering belasteten Stoffen wird zum ersten Mal rechtlich festgeschrieben. Es wird künftig verboten sein, radioaktives Material mit unbelasteten Materialien zu vermischen, um vor einer Freigabe die strengen Grenzwerte zu erreichen.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundes ist in die Erarbeitung der neuen Strahlenschutzverordnung einbezogen, ihre Empfehlungen und Vorschläge werden berücksichtigt. Auch Verbände und Behörden werden im Rahmen der weiteren Beratungen Gelegenheit haben, ihre Bedenken und Forderungen zu artikulieren. Es ist zu hoffen, dass dies auf einem sachlicheren und konstruktiveren Weg geschieht, als dies heute von einigen Vertretern der Verbände demonstriert wurde.

30.09.1999 | Pressemitteilung 161/99 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM615
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