Novelle der Verpackungsverordnung verabschiedet 

25.06.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 43/98
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Verpackungsverwertung wird ökologischer und preiswerter

Merkel: Verpackungsverwertung wird ökologischer und preiswerter

Der Bundestag hat gestern abend abschließend der Verpackungsverordnung zugestimmt. Die neue Verordnung wird die geltende Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen vom 12. Juni 1991 ablösen. Damit werde die neue Verordnung die bisher bereits erzielten Vermeidungs- und Verwertungserfolge weiter verstärken, den Wettbewerb fördern und den Anwendungsbereich auf die EG-Verpackungsrichtlinie ausdehnen, sagte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel anläßlich der Verabschiedung. 

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der Verabschiedung im Bundestag ist nun der Weg frei für eine ökologisch und ökonomisch verbesserte Verpackungsentsorgung. Die neue Verpackungsverordnung paßt die Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen der Praxis an. Zudem wurden neugewonnene ökologische Erkenntnisse sowie die Vorgaben der EU-Verpackungsrichtlinie eingearbeitet. All dies schafft für alle Beteiligten verbesserte Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb und zur Kostensenkung bei der Abfallverwertung."

Die alte Verpackungsverordnung von 1991 war der Start in eine neue Abfallvermeidungs- und Kreislaufwirtschaftspolitik der Bundesregierung, denn sie hat zu einer ökologischen Optimierung von Verpackungen geführt und deutlich erkennbare Vermeidungsanstrengungen und Verwertungsleistungen bewirkt. So ist der Verbrauch an Verpackungen in Deutschland von 1991 bis 1997 um mehr als 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr zurückgegangen. Zudem wurden vom dualen System "Der Grüne Punkt" in den Jahren 1993 bis 1997 rund 25 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen stofflich verwertet. 

Diese positive Entwicklung wird mit der Novelle gesichert und fortgesetzt. Folgende neue Regelungen sind vorgesehen: 

  • Damit Wettbewerbsgleichheit zwischen allen Herstellern und Vertreibern geschaffen wird, müssen sie - soweit sie sich nicht an einem eingerichteten dualen System beteiligen wollen - künftig ebenfalls die Erfüllung von Verwertungsquoten gegenüber den Landesbehörden nachweisen. Dies muß durch unabhängige Sachverständige geschehen. Den strukturellen Gegebenheiten der kleinen und mittleren Betriebe des Lebensmittelhandwerks wird durch eine Sonderregelung für deren Serviceverpackungen (typisches Beispiel: Brötchentüte) Rechnung getragen: Nachweis- und Dokumentationspflichten unterliegen diese Betriebe nicht. Diese Aufgaben müssen die Hersteller bzw. Importeure solcher Serviceverpackungen erfüllen. 

  • Der Wettbewerb im Entsorgungsbereich soll vor allem dadurch gefördert werden, daß die Entsorgungsleistungen für das Sammeln, Sortieren und Verwerten von Verpackungen künftig von dualen Systemen auszuschreiben, gesammelte Verpackungen unter Wettbewerbsbedingungen abzugeben und die Kosten für die einzelnen Verpackungsmaterialien offenzulegen sind. Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen für einen Wettbewerb verschiedener Branchensysteme dadurch verbessert, daß sich die Verwertungsnachweise nur noch auf die Mengen der Verpackungen beziehen, für die sich Hersteller oder Vertreiber an einem solchen System beteiligen. Die Pflicht zur Abstimmung dualer Systeme mit bestehenden Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wird beibehalten. Sie darf jedoch der Vergabe der Entsorgungsleistungen im Wettbewerb nicht entgegenstehen. 

  • Neu ist auch die Aufnahme von Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter in den Anwendungsbereich der Verordnung (z. B. Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln). Damit entsprechen die Regelungen dem weiten Anwendungsbereich der EG-Verpackungsrichtlinie. 

  • Ebenfalls in Umsetzung der EG-Verpackungsrichtlinie werden in drei zeitlichen Abstufungen Grenzwerte für die Konzentration von Schwermetallen in Verpackungen und Verpackungsbestandteilen festgelegt. Verpackungen, die diese Werte überschreiten, dürfen nach einer Übergangszeit grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden. 

  • Vorgaben für ein freiwilliges Kennzeichnungssystem zur Identifizierung der verschiedenen Verpackungsmaterialien sollen die Sammlung, Wiederverwendung und -verwertung von Verpackungen erleichtern und zugleich zu einer Harmonisierung der Verpackungskennzeichnung in der Europäischen Union beitragen.
  • Die Verwertungsanforderungen wurden den Grundsätzen des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes angepaßt. Die Quoten für die stoffliche Verwertung von Verkaufsverpackungen werden in der bisherigen anspruchsvollen Höhe weitgehend beibehalten. Durch eine zeitliche Staffelung der Quoten bis 1999 soll einem angemessenen Aufbau entsprechender Kapazitäten Rechnung getragen werden:

 

Material: ab 01.01.1996 ab 01.01.1999

Glas 70% 75%

Weißblech 70% 70%

Aluminium 50% 60%

Papier, Pappe, Karton 60% 70%

Verbunde 50% 60%

Bei Verpackungen, die unmittelbar aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind, ist die energetische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt.

Kunststoffverpackungen müssen ab dem 1. Januar 1996 mindestens zu 50 Prozent und ab dem 01.01.1999 mindestens zu 60 Prozent verwertet werden. Dabei sind 36 Prozent einer werkstofflichen Verwertung zuzuführen. Die Verwertung der restlichen 24 Prozent kann durch rohstoffliche und energetische Verfahren erfolgen.

  • Mehrweg-Getränkeverpackungen werden als ökologisch vorteilhafte Verpackungen weiterhin gefördert. An dem bisherigen Instrument der Pfandpflicht im Falle des Unterschreitens des Mehrwegbestandes von 1991 wird festgehalten. Entscheidend ist die bundesweite Mehrweg-quote; eigene Länderquoten entfallen. Zusätzlich wird ein Anreiz zur Erhöhung der Mehrweganteile in den einzelnen Getränkesparten geschaffen. 
25.06.1998 | Pressemitteilung 43/98 | Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/PM614
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