Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 1998 den Gesetzentwurf für die Teilnahme Deutschlands am Gemeinsamen Übereinkommen vom 5. September 1997 über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Der Gesetzentwurf soll nun abschließend im Bundesrat behandelt werden, so daß die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch die Bundesrepublik Deutschland bei dem Depositar in Wien noch in diesem Jahr erfolgen kann.
Zeichnung und Inkrafttreten des Gemeinsamen Übereinkommens
Das Gemeinsame Übereinkommen wurde auf der Diplomatischen Konferenz vom 01. bis 05. September 1997 abschließend verhandelt und am 29. September 1997, anläßlich der IAEO-Generalkonferenz zur Unterzeichnung aufgelegt. Es wurde bisher von 31 Staaten gezeichnet, von der Bundesrepublik Deutschland am 01. Oktober 1997 an 18. Stelle. Das Gemeinsame Übereinkommen tritt 90 Tage nach Hinterlegung der 25. Ratifikationsurkunde in Kraft, sofern davon mindestens 15 Staaten mit Kernkraftwerken ratifiziert haben. Bisher hat Norwegen ratifiziert (Stand: April 1998).
Inhalt und Umsetzung des Gemeinsamen Übereinkommens
Ziel des Gemeinsamen Übereinkommens ist die Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Sicherheitsstandards bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen eine mögliche Gefährdung in allen Stufen der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle und die Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen. Sein Anwendungsbereich erstreckt sich auf die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente, soweit diese aus dem Betrieb ziviler Kernreaktoren stammen, radioaktiver Abfälle und verbrauchter Quellen, die grenzüberschreitende Verbringung dieser Stoffe sowie Ableitungen aus nuklearen Einrichtungen.
Das Gemeinsame Übereinkommen statuiert Verpflichtungen der Vertragsstaaten zur Erreichung der Schutzziele, wobei die Sicherheitsgrundsätze der IAEO herangezogen werden. Ferner werden die vertragschließenden Parteien verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die allgemeinen Sicherheitsanforderungen beachtet werden, hinreichend finanzielle Ressourcen und qualifiziertes Personal für jede Anlage zur Behandlung abgebrannter Brennelemente oder radioaktiver Abfälle zur Verfügung stehen, Qualitätssicherungsprogramme im Hinblick auf die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aufgestellt und durchgeführt werden, Notfallpläne erstellt und erprobt werden und bestimmte allgemeine Grundsätze bei der Standortwahl, bei der Auslegung und beim Bau und Betrieb der Anlagen beachtet werden.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich außerdem, die Sicherheit ihrer vorhandenen, in den Anwendungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens fallenden Anlagen zu überprüfen und - falls die Anlagen den Anforderungen nicht genügen - diese Anlagen nachzubessern. Das Gemeinsame Übereinkommen sieht ferner Verpflichtungen für die Vertragsstaaten vor, die an einer grenzüberschreitenden Verbringung beteiligt sind, sowie die Vorlage nationaler Berichte über den Stand der Umsetzung des Übereinkommens.
Ausblick
Die Bundesregierung strebt an, auch weiterhin konstruktiv bei der Anwendung und weiteren Entwicklung des Gemeinsamen Übereinkommens mitzuarbeiten und gegebenenfalls notwendige Verbesserungsvorschläge einzubringen. Für eine weitere erfolgreiche Mitarbeit in diesem Rahmen ist jedoch zunächst die möglichst rasche Ratifizierung des Gemeinsamen Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland erforderlich.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich appelliere an den Bundesrat, das Gesetz so zügig wie möglich zu beschließen, so daß die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch die Bundesrepublik Deutschland bei dem Depositar in Wien noch in diesem Jahr erfolgen kann."