40 Jahre Artenschutz-Abkommen "CITES": Hendricks übernimmt Patenschaft für bedrohte Nashorn-Art

29.06.2015
Nashorn in afrikanischer Savanne – Mutter mit Jungtier
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 156/15
Thema: Internationales
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Am 1. Juli 1975 trat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ("CITES") in Kraft – in diesem Jahr feiert es sein 40-jähriges Jubiläum.

Am 1. Juli 1975 trat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ("CITES") in Kraft – in diesem Jahr feiert es sein 40-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf das Schicksal einer besonders bedrohten Art hingewiesen. Im Berliner Zoo übernahm sie heute die Patenschaft für ein junges Spitzmaulnashorn.

Hendricks: "Nashörner gehören zu den gefährdetsten Tierarten der Welt. Die Wilderei auf sie hat erschreckende Ausmaße angenommen. Aber auch viele andere Tier- und Pflanzenarten leiden unter Raubbau und Übernutzung. Das Nashorn ist für mich daher ein Symbol für die Artenvielfalt, für die es sich zu kämpfen lohnt. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist dabei das weltweit wichtigste und erfolgreichste Instrument. Aber wir brauchen Engagement auf allen Ebenen. Darum unterstütze ich auch die wichtige Arbeit des Berliner Zoos für den Erhalt der seltenen Spitzmaulnashörner."

Spitzmaulnashörner leben im südlichen Afrika und werden wegen ihrer Hörner, die vor allem in Asien als Statussymbole begehrt sind, gewildert. Mit einem Gesamtbestand von weniger als 5000 frei lebenden Tieren ist die Art inzwischen vom Aussterben bedroht. Der Zoologische Garten Berlin beteiligt sich mit seinen insgesamt sieben Spitzmaulnashörnern am Europäischen Erhaltungszuchtprogramm. Der im Oktober 2014 in Berlin geborene Nashornbulle "Hodari" , für den Hendricks heute die Patenschaft übernahm, wurde in diesem Programm gezüchtet.

Deutschland engagiert sich auf unterschiedlichen Ebenen für den Schutz von Nashörnern. Im Kampf gegen die Wilderei setzt das BMUB dabei verstärkt auf Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage nach Nashornhorn, die besonders in Vietnam groß ist. Das BMUB stellt in diesem Jahr erstmals drei Millionen Euro für den Schutz von Elefanten und Nashörnern zur Verfügung.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist eines der erfolgreichsten internationalen Umweltabkommen: Es enthält verbindliche Regeln für den internationalen Handel mit etwa 5000 gefährdeten Tierarten und rund 29.000 gefährdeten Pflanzenarten. 181 Staaten sind dem Abkommen beigetreten. Für vom Aussterben bedrohte Arten ist der internationale Handel komplett verboten. Für weitere Arten gilt die Regel, dass der Handel so nachhaltig sein muss, dass der Erhalt der Art nicht geschädigt wird.

Hendricks: "Wenn wir das Artenschutzabkommen nicht hätten, müssten wir es erfinden. Viele Arten konnten durch CITES vor dem Aussterben bewahrt werden, das Vicunja aus Südamerika zum Beispiel oder viele Krokodilarten. Deutschland hat sich immer wieder für die Weiterentwicklung des Abkommens engagiert und wird dies auch weiter tun. CITES schützt heute nicht mehr nur einzelne Arten, sondern ist zu einem wichtigen Instrument gegen Raubbau und Übernutzung unserer natürlichen Ressourcen geworden."

Zuletzt ist auf deutsche Initiative unter anderem der Heringshai unter Schutz gestellt worden – und damit eine auch kommerziell bedeutsame Art, deren Handel nun erstmals wirksam eingeschränkt wird. Auch der Schutz gefährdeter Baumarten gehört zu den Schwerpunkten des deutschen Engagements.

Zum CITES-Jubiläum am 1. Juli findet im Bundesumweltministerium eine Diskussionsveranstaltung statt, die eine Artenschutz-Zwischenbilanz ziehen und künftige Herausforderungen benennen soll.

Weitere Informationen
  • Themenseite 40 Jahre CITES
29.06.2015 | Pressemitteilung Nr. 156/15 | Internationales
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