Windkraft plus Pumpspeicher gleich Elektrifizierung

24.06.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 149/15
Thema: Förderung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Wenn der Wind kräftig bläst, wird häufig ein Überschuss an erneuerbarer Energie erzeugt, der nicht ins öffentliche Netz gespeist und auch nicht gespeichert werden kann. Stattdessen werden die Produktion gedrosselt und Windräder abgeschaltet. Mit diesem Missstand könnte bald Schluss sein. Erstmals soll jetzt ein Windpark mit einem Pumpspeicherkraftwerk kombiniert werden. So kann überschüssige regenerativ erzeugte Energie kurzfristig vor Ort gespeichert werden. Die Anlage liefert neben Strom auch die für das zukünftige Energiesystem benötigte Flexibilität. Das Bundesumweltministerium fördert dieses innovative Verfahren der Naturstromspeicher Gaildorf GmbH & Co. KG mit 7.150.000 Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm.

Das Unternehmen plant den Betrieb einer Demonstrationsanlage, in der vier Windenergieanlagen mit einer Leistung von jeweils fünf Megawatt errichtet und mit einem Pumpspeicherkraftwerk verbunden werden. In die Bauwerke der Windkraftanlagen sollen Wasserspeicher integriert werden. Diese oberen Wasserspeicher werden über eine Druckrohrleitung mit dem Kraftwerk und dem Unterbecken, einer ehemaligen Flutmulde, verbunden. Die elektrische Speicherkapazität des Pumpspeicherkraftwerks beträgt 70 Megawattstunden.

Durch die Integration des oberen Wasserspeichers in die Bauwerke der Windkraftanlagen kann auf den Bau eines separaten Oberbeckens verzichtet werden. Damit entfallen Baumaßnahmen sowie An- und Abtransport von Aushubmasse. Dadurch können circa 19.000 Lkw-Fahrten mit einem CO2-Ausstoß von ca. 400 Tonnen vermieden werden. Weiterhin entfallen Rodungsarbeiten auf einer Waldfläche von zwei bis vier Hektar.

Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

Weitere Informationen
24.06.2015 | Pressemitteilung Nr. 149/15 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM6088
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.