Hendricks: Klage der EU-Kommission "bedauerlich und unnötig"

28.05.2015
Porträt der Bundesministerin
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 119/15
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hält die heute angekündigte Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Nicht-Umsetzung der Elektroschrott-Richtlinie für "bedauerlich und unnötig". "Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland steht unmittelbar bevor. Der Bundestag wird das Elektrogerätegesetz noch vor der Sommerpause behandeln, der Bundesrat kurz danach. Ende Oktober könnte dann das neue Elektrogerätegesetz in Kraft treten, und spätestens dann wird die Klage der Kommission hinfällig."

Hendricks sagte, Verzögerungen bei der Umsetzung könne man dieser Bundesregierung nicht anlasten. "Wir haben unmittelbar nach Amtsantritt mit den Arbeiten begonnen und haben das Gesetzesvorhaben zügig auf den Weg gebracht." Für Verbraucher und Verbraucherinnen werde es einfacher, zum Beispiel Fernseher oder Computer zu entsorgen.

Mit der Novelle des ElektroG sollen neben der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben aus der WEEE-Richtlinie wichtige Weichen für die Rückgewinnung wertvoller Metalle aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten gestellt werden: So soll die Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Rücknahmepflicht des Handels deutlich vereinfacht und ein qualitativ hochwertiges Recycling sicher gestellt werden. Außerdem wird die Rücknahmepflicht auf Solarmodule erweitert. Auch der illegale Handel mit alten Elektro- und Elektronikgeräten soll stärker eingedämmt werden.

Der Bundestag wird noch im Juli 2015 abschließend über den Gesetzentwurf sowie die Empfehlungen der Bundesländer zur Novelle des ElektroG beschließen. Abschließend wird sich der Bundesrat am 25. September 2015 im 2. Durchgang mit dem Gesetz befassen, so dass die Novelle des ElektroG voraussichtlich Ende Oktober 2015 in Kraft treten wird. Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass die angedrohten Strafzahlungen mit diesem Zeitplan abgewendet werden können.

Weitere Informationen
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
28.05.2015 | Pressemitteilung Nr. 119/15 | Europa
https://www.bmuv.de/PM6051
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