Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat heute in einem seit November 1997 anhängigen Eilverfahren überraschend eine vorläufige Entscheidung getroffen, wonach eine Einlagerung radioaktiver Abfälle in einem Teilbereich des Endlagers (Ostfeld) bis zur endgültigen Entscheidung im anhängigen Hauptsacheverfahren untersagt wird. Das Gericht begründet nach vorläufiger Prüfung diese Entscheidung damit, daß die Einlagerung in diesem Teilbereich durch die Dauerbetriebsgenehmigung von 1986 nicht abgedeckt sei. Der Beschluß betrifft somit ausschließlich eine Rechtsfrage. Sicherheitsdefizite hat das Gericht nicht festgestellt.
Dementsprechend wurde der Antrag des BUND, die Verwendung von Abfallbehältern, deren Faßmassengewicht 400 kg überschreitet, zu untersagen, von dem Senat abgelehnt. Das Gericht vertritt hierzu die Auffassung, daß es sich dabei um von der Dauerbetriebsgenehmigung umfaßte, rechtmäßige Einlagerungen handelt.
Schon im Jahre 1991 hatte das damals zuständige Bezirksgericht Magdeburg die Dauerbetriebsgenehmigung als rechtsfehlerhaft aufgehoben. Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings im Juni 1992 zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit der Dauerbetriebsgenehmigung bestätigt.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der deutschen Wiedervereinigung ist das in der damaligen DDR betriebene Endlager auf den Bund übergegangen und wird seitdem vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben. Nach umfangreichen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige und sicherheitstechnischen Optimierungen wurde sichergestellt, daß keine unzulässigen Sicherheitsmängel bestehen und das Endlager die atomrechtlichen Vorschriften erfüllt."