Hendricks: Reform des EU-Emissionshandels muss früher greifen

26.03.2015
Himmel mit Schornstein einer Fabrik im Vordergrund
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 066/15
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Hendricks: Reform des EU-Emissionshandels muss früher greifen

Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben gestern im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) ein Verhandlungsmandat zur Reform des Emissionshandels beschlossen. Damit ist der Weg frei für rasche Trilog-Verhandlungen zwischen der lettischen Ratspräsidentschaft, dem EU-Parlament und der Kommission. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßte Teile des Kompromisses, mahnte aber zugleich schnellere Reformschritte an.

Hendricks: "Entscheidend ist, dass der Trilog jetzt schnell starten kann. Wichtig ist mir die klare Aussage, dass die 900 Millionen Tonnen CO2, die bislang per Backloading aus dem Markt genommen wurden, nicht wieder zurück in den Markt kommen, sondern direkt in die neue Marktstabilitätsreserve gehen. Trotzdem sind wir noch nicht zufrieden mit dem Ergebnis. Wir werden uns in Brüssel weiter intensiv dafür einsetzen, dass die Reform so schnell wie möglich greift. Wir haben beim Klimaschutz keine Zeit zu verschwenden. Ich hoffe, dass wir in den nun anstehenden Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten, Parlament und Kommission noch Verbesserungen sehen werden. Europa muss zeigen, dass sein zentrales Klimaschutzinstrument schnell wieder an Schärfe gewinnt. Das ist unbedingt erforderlich, um die europäischen und nationalen Klimaschutzziele zu verwirklichen."

Die derzeitigen Überschüsse von über 2 Milliarden Zertifikaten im EU-Emissionshandel beeinträchtigen seine Anreizwirkung und gefährden damit die kosteneffiziente Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele. Das sogenannte Backloading von Auktionsmengen war nur ein erster Schritt, um Zeit für eine strukturelle Reform zu gewinnen. Am 23. und 24. Oktober 2014 hatten die europäischen Staats- und Regierungschefs eine solche im Rahmen der Eckpunkte zum Klima- und Energiepaket 2030 im Grundsatz beschlossen: Es soll eine Marktstabilitätsreserve (MSR) eingeführt werden, die regelbasiert das jährliche Auktionsbudget im Emissionshandel steuert. Bei erheblichen Überschüssen werden die Auktionsmengen gekürzt und in die Reserve eingestellt. Bei starker Knappheit können umgekehrt zusätzliche Mengen aus der Reserve versteigert werden.

Laut Beschluss des AStV geht der Rat mit folgenden Kernpunkten in die nun anstehenden Verhandlungen: 

  • Einrichtung der MSR 2018 zur Aufnahme der Backloading-Mengen, Start der Mengenbetreuung ab dem 1. Januar 2021
  • Transfer der Backloading Mengen in die MSR
  • Zum Umgang mit Restmengen der 3. Handelsperiode: Prüfauftrag an die Kommission
  • Verkürzung der Reaktionszeit auf ein Jahr nach Feststellung der Überschüsse

Das Europäische Parlament hatte in wesentlichen Punkten deutlich ambitioniertere Positionen beschlossen. So tritt das Parlament in den Trilog-Verhandlungen für einen Start der Marktstabilitätsreserve Ende 2018 ein, für die Überführung von Backloading- und Restmengen aus der dritten Handelsperiode in die MSR sowie die Einrichtung eines Innovationsfonds.

26.03.2015 | Pressemitteilung Nr. 066/15
https://www.bmuv.de/PM5981
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