Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium haben am 11. und 12. Februar 2015 die Länder- und Verbändeanhörungen zu dem Regelungspaket zum Umgang mit der so genannten Fracking-Technologie abgehalten. Dabei haben sich die Bundesländer und fast 50 Verbände zu den Ende letzten Jahres veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsentwürfen geäußert.
Diskutiert wurden insbesondere die neuen strengeren Anforderungen zum Einsatz der Fracking-Technologie, die vorgesehenen Fracking-Verbote und die erweiterten Pflichten im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Wie zu erwarten gingen die Meinungen über das erforderliche Maß der Regulierung auseinander. Während ein Teil der Teilnehmer die Regelungen als zu weitgehend ansieht, fordern andere zusätzliche Vorschriften und strengere Anforderungen.
Die deutliche Stärkung des Trinkwasserschutzes durch die Vorschläge des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wurde von den meisten Teilnehmern im Grundsatz unterstützt. Auch die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Änderung der Bergschadenshaftung – eine Beweislastumkehr zugunsten Geschädigter von Kavernen und Tiefbohrungen – wurde mehrheitlich begrüßt. Generell bestätigen die Stellungnahmen, dass die vorgelegten Regelungsentwürfe die Umwelt- und Gesundheitsbelange und die Interessen an der Rohstoff- und Energieversorgung in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigen.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium werden nun die Ergebnisse der mündlichen Anhörung ebenso wie die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen eingehend auswerten und bei der Überarbeitung der Regelungsentwürfe betrachten.
Die überarbeiteten Referentenentwürfe sollen nach Abschluss einer erneuten Ressortabstimmung vom Bundeskabinett gebilligt und anschließend im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden.
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13.02.2015
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Pressemitteilung
Nr. 031/15
| Bodenschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie