Zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Zwischenlager Brunsbüttel erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:
Mit der heute zugestellten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel rechtskräftig. Das Gericht lehnte die Beschwerde des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) auf Zulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Juni 2013 ab.
Weder das ursprüngliche Urteil des OVG Schleswig vom 19. Juni 2013 noch die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erfolgten wegen einer unzureichenden Sicherheit des Zwischenlagers. Die Gerichte haben sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit etwa gegen Terrorangriffe nicht geäußert. Bemängelt wurde der Umfang der Ermittlungen und Bewertungen im Genehmigungsverfahren. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte im Verfahren dargelegt, dass es bei der Genehmigung alle Aspekte umfassend geprüft habe. Allerdings war es dem BfS verwehrt, dem Gericht alle vorhandenen Unterlagen vorzulegen. Dabei handelte es sich teilweise um Papiere, die zum Schutz gegen Terrorangriffe geheim gehalten werden müssen.
Ich bin mit meinem schleswig-holsteinischen Kollegen Robert Habeck zu den aus dem Urteil zu ziehenden Konsequenzen im unmittelbaren Kontakt. Ich begrüße, dass die schleswig-holsteinische Landesatomaufsicht noch heute eine atomaufsichtlichen Anordnung gegenüber dem Betreiber Vattenfall erlässt. Damit wird sichergestellt, dass weiterhin eine rechtliche Basis für das Standortzwischenlager gegeben ist. Mit dieser Anordnung werden alle Maßnahmen und Regeln zum Umgang und zur sicheren Lagerung der insgesamt 9 Castoren mit abgebrannten Brennelemente festgelegt. Ich gehe davon aus, dass der Betreiber Vattenfall unverzüglich die Genehmigung des Standortzwischenlagers beantragt, damit das BfS eine neue Genehmigung prüfen kann. Dabei werden die durch das Gericht gesetzten Maßstäbe berücksichtigt. Das BfS wird bei seinen Prüfungen alle verfügbaren Informationen bezüglich bautechnischer Anforderungen wie auch bezüglich möglicher Bedrohungslagen berücksichtigen.
Darüber hinaus lasse ich prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bei gleichzeitiger Wahrung des Geheimschutzes zukünftig angemessen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren eingeführt werden können.
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16.01.2015
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Pressemitteilung
Nr. 008/15
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