Hendricks: Eintrag von Stickstoff muss wirksam und dauerhaft begrenzt werden

14.01.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 004/15
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Düngeverordnung wird novelliert

Düngeverordnung wird novelliert

Der übermäßige Eintrag von Stickstoff in Böden, Luft und Wasser ist ein drängendes Umweltproblem. Eine umfassende Analyse der Ursachen und Handlungsempfehlungen, wie der Eintrag wirksam gesenkt werden kann, enthält ein neues Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), das Bundesumweltministerin Barbara Hendricks heute entgegen genommen hat. "Der Eintrag von Stickstoff in die Umwelt ist nach wie vor zu hoch. Um Gesundheit und Natur besser und nachhaltig zu schützen, sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um zum Beispiel die Einträge aus der landwirtschaftlichen Düngung maßgeblich zu reduzieren. Mit der Novellierung der Düngeverordnung geht die Bundesregierung diese Aufgabe entschlossen an", sagte die Ministerin.

Der übermäßige Eintrag von Stickstoff in die Umwelt hat eine Vielzahl unterschiedlichster Wirkungen: Er führt zur Gesundheitsbelastung durch Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub, zu Nitrat im Grundwasser, zum Verlust an biologischer Vielfalt durch Überdüngung von Binnengewässern, Meeren und Landökosystemen sowie zur Verstärkung des Klimawandels.

In seinem heute vorgelegten Sondergutachten mit dem Titel "Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem" erkennt der SRU an, dass die Stickstoffeinträge in vielen Bereichen bereits gemindert worden seien. Um jedoch zu einer wirksamen Begrenzung auf ein nachhaltig tragfähiges Maß zu kommen, empfiehlt der SRU der Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern eine "nationale Stickstoffstrategie" zu entwickeln, die ein differenziertes Zielsystem und anspruchsvolle, effiziente und aufeinander abgestimmte Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele enthalten solle. Neben Emissionen insbesondere aus der Verbrennung fossiler Energieträger in den Sektoren Verkehr und Energiewirtschaft spiele die Landwirtschaft darin eine Schlüsselrolle.

Die Bundesregierung arbeitet an der Novellierung der Düngeverordnung. Der Entwurf der Novelle liegt derzeit den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme vor.

Bundesumweltministerin Hendricks betonte: "Der SRU bestätigt, dass wir im Düngerecht in die richtige Richtung gehen. Der Rat zeigt aber gleichzeitig auf, dass wir noch mehr tun können und noch mehr tun müssen." Mit dem SRU-Gutachten und dem kürzlich vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Positionspapier "Reaktiver Stickstoff in Deutschland – Ursachen, Wirkungen, Maßnahmen" habe die Bundesregierung nun eine hervorragende, wissenschaftlich fundierte Grundlage, um dieses in der Tat "drängende Umweltproblem" in den Griff zu bekommen, so Hendricks.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) ist ein wissenschaftlich unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Neben dem alle vier Jahre zu erstellenden umfassenden Hauptgutachten erarbeitet der SRU Sondergutachten zu Einzelfragen sowie Stellungnahmen und aktuelle Kommentare zur Umweltpolitik. Er wurde 1971 gegründet und nahm 1972 die Arbeit auf.

14.01.2015 | Pressemitteilung Nr. 004/15 | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM5902
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