BMUB fördert wieder Nachrüstung mit Partikelfiltern

30.12.2014
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 275/14
Thema: Förderung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Anträge können ab Februar 2015 gestellt werden

Anträge können ab Februar 2015 gestellt werden

Das Bundesumweltministerium fördert ab Beginn des neuen Jahres wieder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Dazu stellt das Bundesumweltministerium im nächsten Jahr 30 Millionen Euro zur Verfügung. Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges eine Förderung in Höhe von 260 Euro erhalten. Die Anträge können ab dem 1. Februar 2015 gestellt werden.

Der Staatssekretär des Bundesumweltministeriums Jochen Flasbarth: "Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Ausstoß von Partikeln sinkt. Damit wird die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert. Die Nachrüstung dient somit gleichermaßen dem Umweltschutz als auch der Gesundheitsvorsorge."

Nachgerüstete Fahrzeuge werden einer besseren Schadstoffgruppe zugeordnet und erhalten eine entsprechend bessere Umweltplakette. Abhängig davon, welche Plakette zur Einfahrt in eine Umweltzone erforderlich ist, darf mit den Fahrzeugen dann auch weiterhin in Umweltzonen gefahren werden.

Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms erfolgt wie in den Vorjahren durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Es können nur Nachrüstungen gefördert werden, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2015 erfolgen.Nachrüstungen, die vor dem 1. Januar 2015 durchgeführt wurden, erhalten keine Förderung. Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge).

Die Anzahl der geförderten Nachrüstungen wird durch die im Haushaltsjahr 2015 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 30 Millionen Euro begrenzt. Eine Aufstockung dieser Mittel ist ausgeschlossen.

Hinweis: Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind in einer Förderrichtlinie enthalten, die am 2. Januar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Antragsformulare stehen ab dem 1. Februar 2015 auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung.

Weitere Informationen
30.12.2014 | Pressemitteilung Nr. 275/14 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM5893
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