Hendricks: Mehrwegsysteme besser kennzeichnen

11.12.2014
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 257/14
Thema: Konsum und Produkte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat die Länder aufgefordert, den Weg zur besseren Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen frei zu machen. Vor dem Hintergrund sinkender Anteile ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen betonte Hendricks: "Hinweise am Getränkeregal können ohne großen Aufwand, aber effektiv dazu beitragen, Mehrwegsysteme zu fördern. Auch die Länder wünschen ausdrücklich mehr Transparenz, um Mehrweg und Einweg besser unterscheiden zu können." 
Das Bundeskabinett hat heute die Bekanntmachung der Anteile von Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen für die Jahre 2004 bis 2012 im Bundesanzeiger beschlossen. Die Zahlen, die das Bundesumweltministerium auch regelmäßig im Internet veröffentlicht, zeigen einen weiteren Rückgang der ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen auf durchschnittlich nur noch 47 Prozent im Jahr 2012. Während es mit der Pfandpflicht gelang, den Mehrweganteil bei Bier auf hohem Niveau (über 86 Prozent) zu stabilisieren, legen in anderen Getränkesegmenten Einwegverpackungen weiter zu. 
Befragungen zeigen, dass sich Verbraucher und Verbraucherinnen gerne häufiger für Mehrweg entscheiden würden. Allerdings können sie oft nicht erkennen, ob sie eine Einwegflasche oder eine Mehrwegflasche kaufen. Die Bundesregierung hat deshalb bereits im vergangenen Jahr den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die den Handel verpflichten soll, beim Verkauf bepfandeter Getränkeverpackungen mit Hinweisschildern am Regal darüber zu informieren, ob es sich jeweils um Einweg oder um Mehrweg handelt. Diese Verordnung liegt seit eineinhalb Jahren dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Bundesumweltministerin Hendricks forderte die Länder auf, den Verordnungsentwurf aufzugreifen und der Regelung zuzustimmen.
Weitere Informationen
11.12.2014 | Pressemitteilung Nr. 257/14 | Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/PM5867
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