Bundesregierung beschließt neue Kraftstoffverordnung
Nach "Bleifrei" kommt "Schwefelfrei": Die Bundesregierung billigte heute die Änderung der Kraftstoffqualitätsverordnung in der vom Bundesumweltministerium vorgelegten Fassung. "Mit diesem Beschluss setzt die Bundesregierung nicht nur die europäische Kraftstoff-Richtlinie in nationales Recht um. Sondern sie übernimmt gleichzeitig in der EU eine Vorreiterrolle bei der Einführung schwefelfreier Kraftstoffe. Nachdem mit bleifreiem Benzin die Schadstoffemissionen drastisch gesenkt wurden, schafft nun die Einführung schwefelfreier Kraftstoffe eine weitere Voraussetzung, um den klimaschädlichen Kohlendioxidausstoß des Straßenverkehrs zu senken",sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Die heute beschlossene Kraftstoffqualitätsverordnung flankiert die Entscheidung der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung schwefelarmer und schwefelfreier Kraftstoffe im Rahmen des Zukunftsprogramms. Danach werden schwefelarmes Benzin und Diesel ab dem 1. November 2001 steuerlich gefördert. Auf alle Kraftstoffe, die einen höheren Schwefelgrenzwert als 50 ppm (parts per million) aufweisen, wird dann ein zusätzlicher Aufschlag auf die Mineralölsteuer von 3 Pf/Liter erhoben. Für den Autofahrer wird diese Erhöhung jedoch nicht zu zusätzlichen steuerlichen Belastungen führen, weil davon auszugehen ist, dass ihm ab diesem Zeitpunkt der neue, steuerlich begünstigte Kraftstoff flächendeckend zur Verfügung steht. In einer zweiten Stufe ab Januar 2003 soll dann der gleiche steuerliche Anreiz für schwefelfreie Kraftstoffe (weniger als 10 ppm Schwefelgehalt) gegenüber schwefelarmen Kraftstoffen greifen.
Mit der heute beschlossenen "Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen" sollen die Schadstoffe im Abgas und die Verdunstungsemissionen bei Kraftfahrzeugen in zwei Stufen - ab 1.1.2000 und 1.1.2005 - deutlich gemindert werden. Hervorzuheben ist insbesondere die Senkung des Schwefelgehaltes im Otto- und Dieselkraftstoff in der 2. Stufe auf 50 ppm für sogenannte "schwefelarme" Kraftstoffe. Zudem dürfen nach der Verordnung Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt unter 10 ppm künftig als "schwefelfrei" gekennzeichnet werden. Damit soll die Vermarktung von Kraftstoffen, die den Schwefelgrenzwert der EU-Richtlinie unterschreiten, erleichtert werden.
Da schwefelarme und schwefelfreie Kraftstoffe ohne technische Umrüstung der Fahrzeuge - ob Diesel oder Benziner - benutzt werden können, führt ihr Einsatz zu einer deutlichen Senkung der Schadstoffemissionen aller Fahrzeuge. Die neuen Kraftstoffe ermöglichen zudem den Einsatz neuer Motoren und Abgasnachbehandlungstechniken. Schon in Verbindung mit den schwefelarmen Kraftstoffen wird die Umstellung der Kfz-Flotte auf diese neuen Techniken dazu führen, dass der Ausstoß von Rußpartikeln, trotz prognostiziertem Verkehrswachstum, zwischen 2000 und 2010 um 62 Prozent, der Ausstoß von Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen um jeweils 55 Prozent zurückgeht.
Schwefelfreie Kraftstoffe führen darüber hinaus bei Katalysatorfahrzeugen zu einer weiteren Minderung der Stickoxide und Kohlenwasserstoffe um 15 Prozent in den Städten. Die Partikelemissionen würden dann sofort um weitere 5 Prozent reduziert.
Diese Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.