Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat den Ländern Unterstützung bei der Umsetzung des EuGH-Urteils zu Bauprodukten zugesagt. "Der Bund ist bereit, die Länder mit seinem Sachverstand zu unterstützen und auch die notwendigen Verfahren auf den Weg zu bringen", erklärte Hendricks heute bei einem Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung in Berlin. Am 16.10.2014 hatte der Europäische Gerichtshof die Praxis der Länder, in einer Liste Zusatzanforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte aufzustellen, für europarechtswidrig erklärt (Rs. C-100/13).
Hendricks betonte: "Es ist jetzt klar, dass wir in Deutschland von unmittelbar produktbezogenen Zusatzanforderungen und verpflichtenden nationalen Zulassungen wegkommen müssen. Hier müssen wir eng mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten. Genauso wichtig ist es aber auch, dass wir gegenüber der Kommission darauf bestehen, dass die vielen bekannten Mängel und Lücken in der europäischen Harmonisierung von Bauprodukten jetzt rasch beseitigt werden. Das wichtigste ist für mich, dass wir in Europa und in Deutschland die Errungenschaften eines sicheren und nachhaltigen Bauens bewahren und ausbauen."
Die Ministerin betonte, dass es keine Zweifel an der deutschen Zielsetzung geben dürfe, in jeder Hinsicht europarechtskonform vorzugehen. Berücksichtigt werden müsse allerdings auch, dass das Urteil sich auf die alte Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) bezieht. Inwieweit seine Aussagen auch in Bezug auf die seit 1. Juli 2013 geltende neue Bauproduktenverordnung gelten, müsse gründlich und in Ruhe untersucht werden.
Hendricks bot an, gemeinsam mit den Ländern den mit Kommission und Wirtschaft aufgenommenen Gesprächsfaden konstruktiv weiterzuführen. Auch ein möglicher Handlungsbedarf auf Bundesebene werde gründlich geprüft. Baustaatssekretär Gunther Adler bekräftigte das Angebot an die Länder auch auf der zeitgleich stattfindenden 126. Bauministerkonferenz in Chemnitz.
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13.11.2014
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Pressemitteilung
Nr. 221/14