Hendricks: Bessere Zeiten für Zugvögel

10.11.2014
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 212/14
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat die Ergebnisse der internationalen Artenschutzkonferenz in Quito begrüßt: "Besonders für die Zugvögel, aber auch für Haie und Rochen ist das ein gutes Signal. Jetzt kommt es darauf an, die Beschlüsse auch weltweit effektiv umzusetzen." Die Konferenz der 120 Vertragsstaaten der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten war am Sonntagabend mit zahlreichen Beschlüssen zu Ende gegangen.

Ein wichtiges Thema war der Kampf gegen die Vergiftung von Zugvögeln. Die Staaten nahmen eine Resolution an, die sich für ein Verbot von bleihaltiger Munition innerhalb von drei Jahren ausspricht. In Dänemark und den Niederlanden gibt es bereits ein solches Verbot, andere Staaten wollen nun folgen. Bleivergiftungen zählen zu den häufigsten Todesursachen für einige Vogelarten.

Verabschiedet wurde auch ein Aktionsplan zum Schutz terrestrischer Vogelarten für die Region Afrika / Eurasien. Er soll im Wesentlichen die zahlreichen wandernden Singvogelarten dieser Regionen auf ihren Zug-Wegen und in ihren Sommer- und Winterquartieren schützen (darunter auch Nachtigall oder Pirol und zahlreiche Grasmücken- und Rohrsängerarten). Deutschland erwartet, dass sich die afrikanischen Arealstaaten nunmehr verstärkt auch für diese Arten einsetzen, die in Europa einem guten Schutzsystem unterliegen. Ferner beschloss die Konferenz, eine internationale Taskforce zur Bekämpfung der illegalen Zugvogelverfolgung einzusetzen, etwa im Mittelmeerraum.

Zu den Gewinnern der Konferenz zählt der Eisbär, der in Zukunft mit größeren Schutzanstrengungen der Staatengemeinschaft rechnen kann – ebenso wie unter den Vögeln die Blauracke, die Großtrappe, der Sandstrandläufer und der Knutt.

Auch Haie und Rochen, die durch Überfischung und Beifang zunehmend in ihren Beständen gefährdet sind, werden unter den Schutz der Bonner Konvention gestellt: Verschiedene Arten wie der Sägerochen, der Seiden- und der Hammerhai sowie die Mantas werden nun gelistet. Für den Beschluss hatte sich Deutschland stark eingesetzt. Die Bundesregierung hatte zuvor bereits erfolgreich dafür gekämpft, den Handel mit bestimmten kommerziell genutzten Hai- und Rochenarten einzuschränken.

Als weiterer Schwerpunkt in den Schutzanstrengungen Deutschlands konnten Erfolge in der Verabschiedung einer Initiative zum Schutz von in Zentralasien vorkommenden Großsäugern wie der Saiga Antilope, der mongolischen Gazelle und dem asiatischen Esel, erzielt werden. Die "Central Asian Mammals Initiative" (CAMI) soll die in Zentralasien vorkommenden Lebensräume wie Steppen, Gebirge und Wüsten schützen. Gemeinsam mit dieser Resolution wurde ein Arbeitsprogramm zum Schutz der Zugwege von Großsäugern in Zentralasien verabschiedet. Damit soll der Schutz wandernder Tierarten auch beim Bau von großen Trassen berücksichtigt werden.

10.11.2014 | Pressemitteilung Nr. 212/14 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM5801
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.