Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Am 10. und 11. September 1998 treffen sich in Rotterdam auf einer Diplomatischen Konferenz zur Annahme und Unterzeichnung der PIC-Konvention Vertreter von über 100 Staaten. "PIC" steht für "Prior Informed Consent" und bedeutet "Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung". Mit dem PIC-Verfahren werden künftig Importländer von bestimmten besonders gefährlichen Pestiziden und Industriechemikalien in die Lage versetzt zu entscheiden, welche der unter das PIC-Verfahren fallenden Chemikalien sie künftig importieren wollen und welche sie grundsätzlich ablehnen oder von einer besonderen Genehmigung abhängig machen möchten.
Staatssekretär Erhard Jauck: "Von Deutschland, einem der wichtigsten Chemieexportländer der Welt, wird ein besonderes Engagement bei der nachhaltigen Entwicklung von Chemikaliensicherheit erwartet. Der bei der Anwendung der PIC-Konvention notwendige Aufbau von Infrastruktur bietet uns sehr gute Möglichkeiten, den hohen deutschen Standard bei der Chemikaliensicherheit über Ausbildungsprojekte und Technologietransfer in die Entwicklungsländer hineinzutragen und so durch Kooperationsprojekte zur Angleichung von Umweltstandards weltweit beizutragen. Hierzu können die deutsche Wirtschaft und auch die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) wichtige Beiträge leisten. Die Notwendigkeit der PIC-Konvention wird von der Bundesregierung und der Wirtschaft gleichermaßen unterstrichen. Die Industrie mißt der PIC-Konvention große Bedeutung bei, da diese erhebliche Auswirkungen auf den internationalen Handel mit Chemikalien haben kann."
Mit der Unterzeichnung dieser völkerrechtlich verbindlichen Konvention findet eine seit Anfang der 80er Jahre bestehende internationale Diskussion um verbindliche Regeln zum internationalen Handel mit gefährlichen Pestiziden und Industriechemikalien ihren Abschluß.
Die an der Ausarbeitung beteiligten Staaten sind der Überzeugung, daß die Ausfuhr gefährlicher Chemikalien - vor allem in Entwicklungsländer - einer verbindlichen internationalen Regelung bedarf. In einigen Einfuhrländern ist aufgrund der noch unzureichenden infrastrukturellen Voraussetzungen bei der Überwachung der Einfuhr, des Handels, der Lagerung, der Kennzeichnung, des Umgangs und der Entsorgung dieser Chemikalien der Schutz vor Gefahren für Mensch und Umwelt nicht gewährleistet.
1989 führten UNEP und FAO das freiwillige PIC-Verfahren ein. Daran nehmen bislang 154 Staaten teil. In der Europäischen Union gilt ein rechtlich verbindliches PIC-Verfahren aufgrund einer EG-Verordnung. Insgesamt reichen diese Instrumentarien jedoch nicht aus. Daher soll das bisherige freiwillige Verfahren im Rahmen der PIC-Konvention völkerrechtlich bindend gestaltet werden. UNEP und FAO hatten im Mai 1995 gemeinsam ein INC - zwischenstaatliches Verhandlungskomitee - beauftragt, eine PIC-Konvention zu erarbeiten, wie sie in Kapitel 19 der Agenda 21 gefordert wird.
Der Anwendungsbereich der Konvention betrifft zunächst 22 Pestizide und fünf Industriechemikalien, die in den Exportländern verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen. Für einige Bereiche (Kennzeichnung und Information) ist der Anwendungsbereich auch auf weitere gefährliche Chemikalien ausgedehnt worden. Darüber hinaus bezweckt die Konvention den Schutz vor Chemikalien, die von Endverbrauchern angewendet werden.
Deutschland hat sich für den Fall, daß die bisher bei der FAO und der UNEP angesiedelten Aufgaben nach dem freiwilligen PIC-Verfahren zukünftig von einem zu schaffenden UN-Sekretariat der Konvention wahrgenommen werden, um den Sitz eines solchen PIC-Sekretariats in Bonn beworben. Dies wäre ein weiterer Baustein für den Ausbau Bonns als Standort internationaler Organisationen und Institutionen in den Politikbereichen Umwelt, Entwicklung und Gesundheit.