Das Bundeskabinett hat heute das Vertragsgesetz zur Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls auf den Weg gebracht.
Damit sind die Weichen für eine Ratifizierung bis Anfang des Jahres 2015 gestellt. Hendricks: "Mit der Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls setzt Deutschland in der EU und in den internationalen Klimaverhandlungen ein positives Signal. Völkerrechtliche Vereinbarungen sind für uns das zentrale Instrument bei der Bekämpfung des Klimawandels."
Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf stimmt Deutschland der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zu. Diese soll vom Jahr 2013 bis zum Jahr 2020 dauern. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bei der Klimakonferenz 2012 in Doha zugesagt, in diesem Zeitraum ihre Emissionen gemeinsam um 20 Prozent im Vergleich zum Basisjahr (in der Regel 1990) zu reduzieren.
Deutschland ist der erste große Mitgliedstaat der EU, der das förmliche Ratifizierungsverfahren zur zweiten Verpflichtungsperiode einleitet. Außer Deutschland müssen auch die EU selbst und alle anderen Mitgliedstaaten der EU der zweiten Verpflichtungsperiode zustimmen, damit sie für die EU und ihre Mitgliedstaaten verbindlich wird. Das soll bis zur Klimakonferenz in Paris Ende des Jahres 2015 gelingen.
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Kyoto-Protokoll