Genehmigung für Ausfuhr bestrahlter Brennelemente erteilt – Transportstopp gilt weiter

24.08.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 128/99
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Unabhängig von der laufenden Prüfung der Wiederzulassung von Transporten abgebrannter Brennelemente hat das Bundesausfuhramt in Eschborn vier Betreibern von Kernkraftwerken eine Genehmigung nach § 3 des Atomgesetzes (AtG) zur Ausfuhr bestrahlter Brennelemente erteilt.

Die Ausfuhrgenehmigung ist Teil des Genehmigungsverfahrens für grenzüberschreitende Verbringungen radioaktiver Stoffe und stellt u.a. sicher, dass die Verpflichtungen aus dem EURATOM-Vertrag eingehalten werden. Bei der Erteilung dieser Genehmigung untersteht das Bundesausfuhramt der Aufsicht des Bundesumweltministeriums. Die Genehmigungen wurden den Betreibern der Kernkraftwerke Stade, Neckarwestheim, Phillipsburg 1 und 2 und Biblis B erteilt.

Die Ausfuhrgenehmigung berechtigt nicht zum Transport; dafür ist eine atomrechtliche Beförderungsgenehmigung (§ 4 AtG) erforderlich. Diese wird erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass die massgeblichen Grenzwerte während der gesamten Dauer des Transports mit Sicherheit eingehalten werden.

24.08.1999 | Pressemitteilung 128/99 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM566
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