- Bis spätestens 2020 alle Siedlungsabfälle vollständig verwerten
- Bis zur Erreichung dieses Ziels nur noch vorbehandelte Abfälle deponieren
- Öffnung der TA-Siedlungsabfall für alternative Behandlungsverfahren
Anlässlich der Pressekonferenz zur Vorstellung von Eckpunkten für die Zukunft der Siedlungsabfallentsorgung erklärte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, RainerBaake, heute in Berlin:
Das BMU will mit der Kreislaufwirtschaft bei den Siedlungsabfällen ernst machen. Bis 2020 sollen alle Siedlungsabfälle einer vollständigen umweltverträglichen Verwertungzugeführt und damit Deponien überflüssig gemacht werden.
Derzeit fallen in Deutschland jährlich rund 30 Millionen Tonnen Hausmüll und hausmüllähnliche Siedlungsabfälle an, von denen noch mehr als 60 Prozent in den rund 350Siedlungsabfalldepo-nien in Deutschland landen. Etwas mehr als 30 Prozent der Siedlungsabfälle werden verbrannt. Die dabei entstehenden Schlacken werden zum Teil deponiert, zum Teilverwertet.
Die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen sind seit 1993 in der Technischen Anleitung für Siedlungsabfälle (TASI), einer Verwaltungsvorschrift desBundes, festgelegt. Diese fordert u.a., dass spätestens ab dem Jahr 2005 nur noch vorbehandelte Abfälle abgelagert werden dürfen; für eine derartige Vorbehandlung nach TASi kommenbislang nur Verbrennungstechniken in Frage.
Die Umweltministerkonferenz hat im November 1998 einerseits die Ziele der TASi bestätigt, nämlich die Notwendigkeit, an den hohen Umweltstandards der TASi sowie an ihrem Zeitrahmenfestzuhalten. Andererseits hat sie sich für eine Fortentwicklung der einsetzbaren Technologien ausgesprochen. Das Bundesumweltministerium hat das Umweltbundesamt beauftragt, die damit imZusammenhang stehenden Fragen zu prüfen und hierbei die bislang vorliegenden Forschungsergebnisse und Untersuchungen zu berücksichtigen.
Das Umweltbundesamt hat nunmehr seinen umfangreichen Ergebnisbericht vorgelegt.
Das BMU betont das vorrangige Ziel der Abfallvermeidung und der getrennten Erfassung und Verwertung von Siedlungsabfällen wie z. B. Glas, Papier, Pappe, Bioabfälle und Kunststoffe. Für die zukünftige Entsorgung des sogenannten Restmülls legt das BMU heute 5 Eckpunkte vor:
1. Die Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle in Siedlungsabfalldeponien soll so schnell wie möglich beendet werden. Die vorhandenen Vorbehandlungstechniken müssen genutzt undneue Kapazitäten errichtet werden.
2.Zur Vorbehandlung der Siedlungsabfälle werden neben thermischen Verfahren auch hochwertige mechanisch-biologische Vorbehandlungsverfahren zugelassen. Die Anforderungen an derartige Anlagenund die bei der Ablagerung zu beachtenden Vorkehrungen sollen in einer Ergänzung der TA Siedlungsabfall sowie in einer Rechtsverordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Anlehnung an dieAnforderungen der 17. Bundes-Immissions-schutzverordnung für Verbrennungsanlagen festgelegt werden.
3. Die heizwertreiche Teilfraktion aus der mechanisch-biologischen Vorbehandlung ist energetisch zu nutzen. D.h. im Restmüll enthaltene Kunststoffe und andere Energieträger werdenabgetrennt und z. B. in Kraftwerken oder industriellen Anlagen, die den strengen Abgasvorschriften der 17. BImSchV entsprechen, verbrannt.
4.Nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand nachrüstbare Deponien sollen schrittweise geschlossen werden. Der Bau neuer Deponien für Siedlungsabfälle ist nicht mehrerforderlich, da die Kapazitäten der neueren und nachgerüsteten Deponien bei Einsatz geeigneter Vorbehandlungstechniken und Kooperation der Städte und Landkreise untereinander nochetwa zwei Jahrzehnte ausreichen.
5.Bis spätestens 2020 sollen die Behandlungstechniken so weiterentwickelt und ausgebaut werden, dass alle Siedlungsabfälle in Deutschland vollständig und umweltverträglichverwertet werden.
Über die Inhalte einer derartigen neuen Siedlungsabfallstrategie wird das BMU einen Diskurs mit den Kommunen, den Ländern, den Bundesressorts, den Fraktionen und den Umwelt- undWirtschaftsverbänden organisieren.
Zu den neuen technischen Anforderungen an die mechanisch-biologische Vorbehandlung von Abfällen sowie an die Ablagerung einer Teilmenge der dabei entstehenden Rückstände wird dasBMU in der zweiten Septemberhälfte eine Anhörung der beteiligten und betroffenen Kreise durchführen.
Das BMU geht davon aus, dass diese neue Abfallstrategie in besonderem Masse geeignet ist, die bisherigen Konflikte zwischen Befürworteter und Gegnern von Verbrennungstechniken zu beenden. Dieneue Strategie zielt auf eine in hohem Masse umweltverträgliche Entsorgung von Siedlungsabfällen, sie schafft Planungssicherheit für die Kommunen und die private Entsorgungswirtschaftund sie fördert die technische Entwicklung, Innovationen und auch Investitionen, die neue Arbeitsplätze schaffen können.