Aktualisierte Grundlagen zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken veröffentlicht

11.04.2014
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 067/14
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Heute sind aktualisierte Kriterien zur Ermittlung des Vergleichs- sowie des Verkehrswertes von Grundstücken durch das Bundesbauministerium bekannt gegeben worden. Mit der Veröffentlichung der Vergleichswertrichtlinie im Bundesanzeiger sollen einheitliche Grundsätze zur Wertermittlung für Sachverständige und Gutachterausschüsse sichergestellt werden.

Zusammen mit der Sachwertrichtlinie vom 5. September 2012 soll die Vergleichswertrichtlinie die modellkonforme Ermittlung des Sach- und Vergleichswerts beziehungsweise des Verkehrswerts von Grundstücken sowie die Ermittlung der jeweiligen Datengrundlagen nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen wird die Anwendung der Richtlinien empfohlen.

Entsprechend § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch gehört es auch zur Aufgabe der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, zur Wertermittlung erforderliche Daten abzuleiten. Hierfür geben die Richtlinien grundlegende Hinweise. Sie sollen damit auch dazu beitragen, die regional sehr unterschiedliche Qualität der Ableitung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten zu verbessern.

Die Richtlinie wurde am 11. April im Bundesanzeiger bekanntgemacht.

Weitere Informationen

Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL) vom 20. März 2014
 

§ 193 Absatz 5 Baugesetzbuch 

11.04.2014 | Pressemitteilung Nr. 067/14
https://www.bmuv.de/PM5611
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