Einlagerung nur bei Nachweis der Umweltverträglichkeit
Zu Presseberichten vom Wochenende über die Haltung des Bundesumweltministeriums zur Einlagerung von Sondermüll in stillgelegten Bergwerken, dem sogenannten "Bergversatz", erklärt BMU-Pressesprecher Michael Schroeren:
Das Bundesumweltministerium hält die Verwendung von Abfällen als Versatzgut in stillgelegten Bergwerken nur beim Nachweis der Umweltverträglichkeit in jedem Einzelfall für eine akzeptable Form der Verwertung. Entscheidendes Kriterium ist, dass in diesen Bergwerken der dauerhafte Abschluss der Abfälle und ihrer Schadstoffe von der Biosphäre gewährleistet sein muss. Dies müssen die Betreiber durch Langzeitsicherheitsgutachten entsprechend der Technischen Anleitung Abfall gegenüber den zuständigen Landesbehörden nachweisen. Alle Versatz-Salzbergwerke haben solche Sicherheitsgutachten vorgelegt, bei einigen sind sie noch in der Überprüfung durch die zuständigen Behörden.
Kritisch beurteilt das Bundesumweltministerium hingegen die Beseitigung und Verwertung von Sonderabfällen in Steinkohle- und Erzbergwerken, weil dort die Abfälle nach Einstellung der Sümpfungsmassnahmen zwangsläufig mit Grundwasser in Kontakt kommen. Ebenso kritisch beurteilt das Bundesumweltministerium auch, wenn Stoffe als Versatzgut eingesetzt werden, die sich sinnvoll wiederverwerten lassen - etwa Filterstäube mit hohem Zinkgehalt. Unter dem Aspekt der Ressourcenschonung sollten diese Metalle vorrangig in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden.
Ziel des Bundesumweltministeriums ist es, den Missbrauch bei Mülleinlagerungen unter Tage zu unterbinden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin bereitet daher eine Bergversatz-Verordnung vor, mit der künftig die Verwertung von Abfällen unter Tage an eindeutige und einheitliche Umweltanforderungen geknüpft werden soll.