Trittin: Wiederzulassung von Atomtransporten wird nach Recht und Gesetz geprüft

15.07.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 112/99
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute klargestellt, daß eine Entscheidung über die Wiederzulassung von Atomtransporten noch nicht gefallen sei. Zwischenzeitlich vorliegende Gutachten seien kein Präjudiz für die Aufhebung des Transportstopps, sondern lediglich ein Zwischenschritt innerhalb des gesamten Prüfverfahrens. "Diese Frage wird nach Recht und Gesetz zügig, mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beteiligung aller Betroffenen abgearbeitet. Damit unterscheidet sich der Bund von Landesumweltministerien, die Genehmigungen ankündigen, für die sie nicht zuständig sind. Transportgenehmigungen werden erst erteilt, wenn nachgewiesen wird, daß die maßgeblichen Grenzwerte während der gesamten Transportdauer mit Sicherheit eingehalten werden können", erklärte Trittin.

Bei den Atomtransporten ist zwischen drei verschiedenen Typen zu unterscheiden:

  1. Innerdeutsche Transporte von abgebrannten Brennelementen aus den Kraftwerken in die Zwischenlager Ahaus und Gorleben,
  2. Transporte von Glaskokillen von den Wiederaufarbeitungsanlagen in deutsche Zwischenlager,
  3. Transporte von abgebrannten Brennelementen aus den deutschen Kraftwerken in die Wiederaufarbeitungsanlagen.

Für alle drei Transportarten wurden vom Eisenbahnbundesamt beim Öko-Institut Darmstadt und bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) Gutachten über die von den Betreibern beabsichtigten Maßnahmen zur Verhinderung unzulässiger Kontaminationen in Auftrag gegeben.

Das Gutachten für die innerdeutschen Transporte wurde Ende Mai 1999 fertiggestellt und nach Freigabe durch das Eisenbahnbundesamt und das Bundesumweltministerium den zuständigen Landesbehörden sowie den Betreibern zugeleitet. Es enthält etwa 60 Auflagen, die von den Betreibern abzuarbeiten sind und deren Erfüllung von den Gutachtern danach noch bestätigt werden muß. Das Gutachten ist Grundlage für die Entscheidung der zuständigen Behörden über die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen. Hierzu gehören die Transport- und Einlagerungsgenehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz, die Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes für den Transport leerer Behälter sowie die Zulassung der Behälter durch die Bundesanstalt für Materialprüfung.

Das Gutachten für die Glaskokillentransporte liegt seit Ende Juni 1999 vor und ist ebenfalls den betroffenen Landesbehörden und Betreibern übersandt worden. Auch dieses Gutachten enthält etwa 30 Auflagen, die von den Betreibern noch zu erfüllen sind. Die Erfüllung dieser Auflagen ist eine der Voraussetzungen für die Aufhebung des Transportstopps.

Das Gutachten für die Transporte von den deutschen Kraftwerken zu den Wiederaufarbeitungsanlagen ist zur Zeit noch in Bearbeitung. Es ist damit zu rechnen, daß bis zum Abschluß der Begutachtung noch einige Monate gebraucht werden, da für einen qualifizierten Nachweis der Kontaminationsvorsorge und der Behälterdekontaminierbarkeit bislang keine vollständigen, prüffähigen Unterlagen seitens der COGEMA vorgelegt wurden. Unabhängig davon ist der für die Entsorgung über die Wiederaufarbeitung gemäß § 9 a Abs. 1 Atomgesetz erforderliche Nachweis einer schadlosen Verwertung der anfallenden radioaktiven Reststoffe bislang nicht erbracht worden.

15.07.1999 | Pressemitteilung 112/99
https://www.bmuv.de/PM547
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