Bundeskabinett stimmt weltweiter Vereinbarung über Handel mit gefährlichen Chemikalien zu

14.07.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 111/99
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Rotterdamer Übereinkommens über den Handel mit gefährlichen Chemikalien beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Das Übereinkommen ist das erste internationale Vertragswerk zur Chemikaliensicherheit und wird in Kraft treten, sobald es 50 der über 100 Unterzeichnerstaaten ratifiziert haben. Kernstück des sog. PIC-Übereinkommens ist ein qualifiziertes Informations- und Notifizierungssystem. "PIC" steht für "Prior Informed Consent" und bedeutet "Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung". Nach dieser Regelung können künftig Einfuhrländer entscheiden, welche der unter das PIC-Verfahren fallenden besonders gefährlichen Agrar- und Industriechemikalien sie importieren wollen und welche sie grundsätzlich ablehnen oder von einer besonderen Genehmigung abhängig machen möchten. Damit sollen insbesondere in den Entwicklungsländern die Überwachung des Chemikalienhandels verbessert und ein wirksamerer Schutz vor Gefahren für Umwelt und Gesundheit gewährleistet werden.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin unterstrich die große Bedeutung des PIC-Übereinkommens, das erhebliche Auswirkungen auf den internationalen Handel mit Chemikalien haben werde: "Von Deutschland, einem der wichtigsten Chemieexportländer der Welt, wird ein besonderes Engagement bei der nachhaltigen Entwicklung der Chemikaliensicherheit erwartet. Der bei der Anwendung der PIC-Konvention notwendige Aufbau der Infrastruktur bietet uns sehr gute Möglichkeiten, den hohen deutschen Standard bei der Chemikaliensicherheit über Ausbildungsprojekte und Technologietransfer in die Entwicklungsländer hineinzutragen und so durch Kooperationsprojekte zur weltweiten Angleichung von Umweltstandards beizutragen", erklärte Trittin.

1989 führten UNEP und FAO ein freiwilliges PIC-Verfahren ein. Daran nehmen bislang 154 Staaten teil. In der Europäischen Union gilt ein rechtlich verbindliches PIC-Verfahren aufgrund einer EG-Verordnung. Insgesamt reichen diese Instrumentarien jedoch nicht aus. Die am 10. September 1998 in Rotterdam beschlossene und am 11. September 1998 von der Bundesregierung gezeichnete Konvention schafft nun erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln für die Ausfuhr gefährlicher Chemikalien. Der Anwendungsbereich der Konvention betrifft zunächst 22 Agrar- und fünf Industriechemikalien, die in den Exportländern verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen. Für einige Bereiche (Kennzeichnung und Information) ist der Anwendungsbereich auch auf weitere gefährliche Chemikalien ausgedehnt worden. Darüber hinaus bezweckt die Konvention den Schutz vor Chemikalien, die von Endverbrauchern angewendet werden.

Deutschland hat bereits im Januar 1998 Bonn als Sitz des neu einzurichtenden Sekretariats des Übereinkommens vorgeschlagen. Dies wäre ein weiterer Baustein für den Ausbau Bonns als Standort internationaler Organisationen und Institutionen in den Politikbereichen Umwelt, Entwicklung und Gesundheit. Über den endgültigen Standort des Sekretariats wird voraussichtlich auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz im Jahre 2000 entschieden.

14.07.1999 | Pressemitteilung 111/99
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