Trittin: Bundesförderprogramm leistet Beitrag zum Schutz des Naturerbes und der biologischen Vielfalt in Deutschland

12.07.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 110/99
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Bundesumweltminister Jürgen Trittin besucht auf Einladung des brandenburgischen Umweltministers Eberhard Henne am Montag und Dienstag das in Vorbereitung befindliche Naturschutzgroßprojekt Spreewald sowie das bereits seit 1996 laufende Vorhaben Uckermärkische Seen, das vom Bundesumweltministerium mit über 23 Millionen DM gefördert wird. Das Spreewald-Projekt, dessen Beginn noch nicht feststeht, wird dann das bereits vierte vom Bundesumweltministerium geförderte Naturschutzprojekt im Land Brandenburg sein. Bereits angelaufen sind die Vorhaben in der Nuthe-Nieplitz-Niederung südlich von Berlin und Unteres Odertal. Mit dem Spreewald - Projekt wird Brandenburg dann das Bundesland in Ostdeutschland mit den meisten von der Bundesregierung geförderten Naturschutzgroßvorhaben sein.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Im Rahmen des Förderprogramms für Naturschutzvorhaben von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung stellt das Bundesumweltministerium jährlich rund 40 Millionen DM zur Verfügung. Damit ist es möglich, einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Naturerbes und für den Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland zu leisten. Dies ist gerade im dichtbesiedelten Mitteleuropa von besonderer Bedeutung. Damit werden zugleich internationale Vereinbarungen im Naturschutz umgesetzt. Brandenburg hat in den vergangenen Jahren mit der Ausweisung von Großschutzgebieten wie dem Nationalpark, den Biosphärenreservaten und zahlreichen Naturparken einen vielversprechenden Weg eingeschlagen. Er ist insgesamt beispielhaft auch für andere Bundesländer."

Das Bundesumweltministerium fördert seit rund 20 Jahren national bedeutsame Landschaften. 1989 wurde diese Förderung durch das Gewässerrandstreifenprogramm ergänzt. Die Bundesförderung soll zum dauerhaften Erhalt natürlicher und naturnaher Landschaftsteile mit Lebensräumen zu schützender Tier- und Pflanzenarten beitragen. Darüber hinaus führt dieses Programm zur langfristigen Sicherung naturnaher, stehender oder fließender Gewässer einschließlich der Uferbereiche und Einzugsgebiete. Für Vorhaben im Rahmen dieses Programms übernimmt das Bundesumweltministerium bis zu 75 Prozent der Kosten. Sie werden überwiegend für Flächenankäufe, langfristige Pacht, Ausgleichszahlungen, die Pflege- und Entwicklungsplanung sowie die Durchführung biotoplenkender Maßnahmen eingesetzt.

12.07.1999 | Pressemitteilung 110/99 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM545
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