Sonderkonferenz der Vertragsstaaten des UN-Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt in Montreal

28.06.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 103/99
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Im Rahmen des UN-Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt sind heute in Montreal Regierungsvertreter aus den 175 Vertragsstaaten zu einer Sonderkonferenz zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stehen die Themen "Zugang zu genetischen Ressourcen" und "Arbeitsweise der Organe des Übereinkommens". Die bis Mittwoch dauernde Konferenz dient der Vorbereitung der 5. Vertragsstaatenkonferenz, die im Mai 2000 in Nairobi stattfinden soll.

Beim Problemkreis "Zugang zu genetischen Ressourcen" geht es insbesondere um die Frage, auf welche Weise Entwicklungsländer, die genetisches Material zur Verfügung stellen, an den in den Industrieländern mit diesem Material erzielten Forschungsergebnissen beteiligt werden können. Das betrifft - etwa bei Entwicklung eines neuen Medikaments - auch die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt erkennt die bestehenden Rechte an den genetischen Ressourcen sowie das Interesse an ihrer nachhaltigen Nutzung an und sieht einen Rahmen für langfristig angelegte, kooperative Formen der Nutzung vor. Wie solche kooperativen Formen der Nutzung auszugestalten sind, ist umstritten. Einvernehmen besteht im Grundsatz, daß einerseits die freie wissenschaftliche Forschung nicht behindert werden soll, daß andererseits aber auch die Bestimmung des Übereinkommens beachtet werden muß, wonach jeder, der mit den natürlichen Ressourcen eines Staates forscht, dessen vorherige ausdrückliche Zustimmung einholen muß. Dabei geht es auch um Patentfragen sowie den Schutz geistigen Eigentums und um handelspolitische Konfliktsituationen, die im Streitfalle in der Welthandelsorganisation (WTO) beigelegt werden müssen. Die Delegierten der Sonderkonferenz haben sich zum Ziel gesetzt, zu diesen rechtlichen und praktischen Fragen einen sachgerechten und geordneten Verhandlungsprozeß vorzubereiten.

28.06.1999 | Pressemitteilung 103/99 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM538
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