Baake: Bonner Konvention leistet Beitrag zu effektivem Schutz wandernder Tierarten

23.06.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 101/99
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Nach Ansicht von Staatssekretär Rainer Baake hat sich die seit 20 Jahren bestehende Bonner Konvention bewährt und einen wichtigen Beitrag zum effektiven Schutz wandernder wildlebender Tierarten geleistet. Besonders erfolgreich seien insbesondere die Regionalabkommen, die - unter dem Dach der Konvention - zum Schutz einiger Arten bzw. Artengruppen innerhalb eines bestimmten Gebietes geschlossen wurden, z. B. zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer, der Kleinwale in Nord- und Ostsee sowie von Fledermäusen in Europa, erklärte der Staatssekretär heute in Bonn während eines Empfangs aus Anlaß des 20. Jubiläums des Übereinkommens zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten (Bonner Konvention). Noch in diesem Jahr erwarte er das Inkrafttreten des afrikanisch-eurasischen Wasservogelabkommens, das einen großen Schritt nach vorn im internationalen Vogelschutz bedeute, sagte Baake.

Ein besonderer Vorzug dieser Regionalabkommen bestehe vor allem darin, daß durch koordinierte Forschungsanstrengungen neue Erkenntnisse über das Wanderverhalten und andere zum Schutz der Arten notwendige Informationen gewonnen werden können. Als Beispiel führte Baake u.a. die Erfassung der Kleinwalbestände in der Nordsee und die Wiederherstellung wichtiger Lebensstätten von Fledermäusen im Dreiländereck Deutschland, Frankreich und Luxemburg an.

Die Bonner Konvention kam auf maßgebliche Initiative Deutschlands zustande und wurde am 23. Juni 1979 von 22 Staaten in der Bad Godesberger Stadthalle unterzeichnet. Gegenwärtig gehören ihr 60 Vertragsparteien an. Ziel der Konvention ist es, ein gleichartiges Schutzniveau für wandernde wildlebende Tierarten in den jeweiligen Staaten zu schaffen und Hindernisse zu beseitigen, die den Tieren bei ihren Zügen über Ländergrenzen hinweg entgegenstehen. Dazu sei es notwendig, daß weitere Staaten diesem Übereinkommen beitreten.

Im Rahmen der Veranstaltung in der Bonner Redoute wurde auch ein vom Bundesumweltministerium mit 500 000 DM gefördertes Projekt für ein Weltregister wandernder Arten vorgestellt. Mittels elektronischer Datenverarbeitung werden Informationen über die Lebensräume vieler Arten mit geographischen Gegebenheiten, Wetter- und Klimadaten in Beziehung gesetzt. Damit können die Schutzbemühungen für gefährdete Arten weiter verbessert werden.

23.06.1999 | Pressemitteilung 101/99
https://www.bmuv.de/PM536
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