Trittin: Bodenschutz-Vorsorge gestärkt - Rechtssicherheit bei Altlasten hergestellt

16.06.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 097/99
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Das Bundeskabinett hat heute in Bonn die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung verabschiedet. "Damit wird die in der Koalitionsvereinbarung festgehaltene Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen verbessert sowie die Rechts- und Investitionssicherheit im Altlastenbereich durch bundesweit einheitliche Anforderungen an die Gefahrenabwehr hergestellt," erklärte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Der Verordnungsentwurf war Ende April dieses Jahres vom Bundesrat mit Änderungen beschlossen worden. Sie sehen u.a. eine verbesserte Kooperation der Bodenschutz- und Agrarbehörden zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion vor, strengere bzw. zusätzliche Bodenwerte und die Klarstellung, daß es bei der Sickerwasserprognose neben der Schadstoffkonzentration auch auf möglicherweise ins Grundwasser gelangende Schadstofffrachten ankommt.

Die Verordnung konkretisiert die am 1. März dieses Jahres in Kraft getretenen Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes an einen wirksamen Bodenschutz und regelt Verfahrensfragen bei der Sanierung von Altlasten. Mit diesem untergesetzlichen Regelwerk wird die Grundlage für einen effektiven Vollzug des Gesetzes durch die Behörden der Länder geschaffen und für Rechtssicherheit bei Eigentümern und Investoren gesorgt. So können Investitionshemmnisse abgebaut und die Inanspruchnahme neuer Böden vermindert werden. Bislang hat häufig bereits der Verdacht auf Altlasten die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung betroffener Flächen blockiert. Die Bodenschutz- und Altlastenverordnung schafft hier deutliche Verbesserungen: Aufgrund der bundesweit verbindlichen Standards können gering belastete Grundstücke rasch aus dem Altlastverdacht entlassen und somit brachgefallene Industrie- und Gewerbeflächen neu genutzt werden. Altlasten und andere gefährliche Bodenkontaminationen können gezielt saniert, so daß die Flächen anschließend wieder zur Verfügung stehen.

Trittin: "Mit der Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden die rechtlichen Voraussetzungen für einen nachhaltigen Umgang mit der Naturressource Boden geschaffen. Damit verbinde ich auch die Erwartung, daß die Flächeninanspruchnahme, insbesondere für Verkehr und Siedlungen, die in der Bundesrepublik heute bei mehr als 100 Fußballfeldern pro Tag liegt, zurückgeht. Dem Trend zum Bauen auf der grünen Wiese muß Einhalt geboten werden."

Der Text der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist erhältlich über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, BGBl Teil 1 - Nr. 36 Seite 1554 ff. vom 16. Juli 1999, Postfach 13 20, 53003 Bonn oder im Internet unter www.bundesanzeiger.de oder auf dieser Homepage unter Bodenschutz und Altlasten.

16.06.1999 | Pressemitteilung Nr. 097/99 | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM532
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