Fachleute der EU beraten über das ökologische Netz Natura 2000

15.06.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 95/99
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Fachleute der EU beraten über das ökologische Netz Natura 2000

Fachleute der EU beraten über das ökologische Netz Natura 2000

Der europaweit umfassende Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume steht im Mittelpunkt einer Fachtagung von Naturschutzexperten aus allen EU-Mitgliedsstaaten und Vertretern der Europäischen Kommission, die heute im Zentrum für Umwelt und Kultur Benediktbeuern eröffnet wurde. Auf der zweitägigen Veranstaltung, die auf Einladung des Bundesumweltministeriums im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft stattfindet, geht es vor allem um eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sowie bei der Schaffung des ökologischen Netzwerks "Natura 2000". Darüber hinaus werden die sich aus den Gebietsmeldungen ergebenden rechtlichen Konsequenzen, Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und fachliche Probleme der Gebietsbewertung beraten. Die Tagung schließt an eine Veranstaltung an, die im vergangenen Jahr zu diesem Thema in Frankreich stattfand.

Mit der Verabschiedung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Mai 1992 hat die Europäische Union eine wichtige Grundlage für den Erhalt und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Europa geschaffen. Wildlebende Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume sollen geschützt werden, ohne jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen außer Acht zu lassen. Die Mitgliedsstaaten sind nach der Richtlinie verpflichtet, ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten aufzubauen, das den Namen "Natura 2000" tragen soll. Dazu sollen alle EU-Mitgliedsstaaten Gebietsvorschläge an die EU-Kommission unterbreiten.

Die Bundesrepublik hat bislang über 1000 Gebietsvorschläge nach der FFH-Richtlinie in einem Umfang von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche (ohne Wasserflächen) nach Brüssel gemeldet. Etwa 90 Gebietsmeldungen können in Kürze weitergeleitet werden. Deutschland liegt aber im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten noch zurück und hat nach Auffassung der EU-Kommission seine Verpflichtungen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie bisher nicht ausreichend erfüllt. Eine abschließende Tranche an Gebieten, die für "Natura 2000" vorgeschlagen wird, befindet sich derzeit nach Angaben der zuständigen Länder in Vorbereitung und ist bis Jahresende in Aussicht gestellt, um den Verpflichtungen nachzukommen. Bestandteil dieses Netzes sind auch die nach der Vogelschutzrichtlinie für Deutschland bereits gemeldeten 553 Gebietes.

15.06.1999 | Pressemitteilung 95/99 | Europa
https://www.bmuv.de/PM530
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