Parlamentarische Staatssekretärin Reiche stellt Konzept vor
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, hat heute in Berlin ein Papier zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vorgestellt. Dabei betonte Frau Reiche: "Die anhaltende Vermehrung des Eichenprozessionsspinners hat vielerorts zu starken allergischen Reaktionen insbesondere bei Kindern und zu erheblichen Schäden an Baumbeständen geführt. Der Bund hat jetzt die Voraussetzungen geschaffen, damit die Länder eine effektive und praxistaugliche Bekämpfung auf den Weg bringen können. Dabei ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu beachten. Durch den kombinierten Einsatz von mechanischen, organisatorischen und chemischen Maßnahmen ist es möglich, den Eichenprozessionsspinner lückenlos zu bekämpfen - rechtzeitig vor Frühjahrsbeginn."
Der Eichenprozessionsspinner ist ein einheimischer Schmetterling, der sich in mehreren Bundesländern in den vergangenen Jahren stark vermehrt hat. Die Raupen fressen im Frühjahr Eichenlaub und dabei ganze Bäume kahl, "prozessieren" dann in langen Reihen am Boden zum nächsten Baum weiter und schützen sich dabei durch Brennhaare, die beim Menschen - und insbesondere bei Kindern - starke allergische Reaktionen auslösen können. Die mit dem massenhaften Auftreten der Raupen an Eichenbeständen verbundenen gesundheitlichen Gefahren und auch Schäden am Baumbestand können eine lokale Bekämpfung erforderlich machen, um Kontakt mit dem Menschen oder das Absterben von Landschaftselementen wie Alleen zu verhindern.
Dafür hat der Bund die Voraussetzung geschaffen. Die Länder können damit wirksame und praktikable Maßnahmen ergreifen. Neben der Entfernung von Raupen und Nestern und der kurzzeitigen Sperrung von Wegen oder Flächen ist auch die Abtötung der Raupen durch den Einsatz von Insekten abtötenden Wirkstoffen möglich. Aufgrund des Pflanzenschutzrechts können entsprechende Mittel im Wald (Regelzulassung) und auf Flächen für die Allgemeinheit (Parks, Gärten) angewendet werden. Für die Anwendung aus der Luft gibt es eine Notfallzulassung nach Pflanzenschutzrecht. Eine solche Anwendung wurde am 14. März 2013 für Brandenburg genehmigt. Für die Länder kommen als geeignete Maßnahmen diejenigen des Pflanzenschutzrechtes und des Biozidrechts in Betracht. Die Regelungen in diesen Bereichen sind aber unterschiedlich - vor allem die Zulassung der Mittel. Oft sind Biozid- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht einfach von einander abzugrenzen. Für die Klärung der Frage, welches Mittel wo angewendet werden darf, war zunächst erforderlich, die komplexe Situation transparent und verständlich aufzubereiten. Das Bundesumweltministerium hat daher die für die Zulassung von Biozid-Produkten zuständigen Fachbehörden - die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Zulassungsstelle für Biozide in Deutschland zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - gebeten, in Abstimmung mit dem für die Zulassung für Pflanzenschutzmittel zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) diese Aufbereitung vorzunehmen.
Das Ergebnis ist die jetzt vorgestellte Übersicht, die die Anwender vor Beginn der Bekämpfung in diesem Frühjahr über die Zulassungssituation in Deutschland informiert und ermöglicht, geeignete Mittel für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in 2013 einfach zu identifizieren.