Deutschland setzt strengen Schutz von Haien durch

15.03.2013
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 023/13
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Peter Altmaier
Amtszeit: 22.05.2012 - 17.12.2013
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013

Auf Initiative Deutschlands hat die 16. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (nach seiner englischen Bezeichnung auch CITES genannt) einen strengen Schutz von Haien beschlossen. Die Konferenz nahm den nahezu vom Aussterben bedrohten Heringshai in Anhang II auf. Damit darf nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten diese Art international nur noch gehandelt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Fang den jeweiligen Populationen nicht schadet. Der Heringshai war eine im letzten Jahrhundert vor der deutschen Nordseeküste häufig vorkommende Haiart, die durch Überfischung nahezu ausgerottet wurde; heute besteht in den europäischen Gewässern ein striktes Fangverbot.

Deutschland hatte den Antrag zum Heringshai bereits bei der vorangegangenen Vertragsstaatenkonferenz eingereicht, die erforderliche Mehrheit war denkbar knapp verfehlt worden. Zur Vorbereitung der Entscheidungen der jetzigen UN-Konferenz in Bangkok hatte das Bundesumweltministerium eine strategische Partnerschaft mit anderen Staaten initiiert, die ebenfalls für einen stärkeren Haischutz eintreten. Dazu zählen die USA, Brasilien und Kolumbien. In Bangkok wurden auch Anträge zur Listung von Hammerhaien sowie des Weißspitzenhochseehais mehrheitlich angenommen. Mit den Beschlüssen zu den Haien fallen erstmalig kommerziell genutzte Fischarten unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Haie sind in vielen Weltmeeren weiterhin völlig ungeschützt den riesigen Fangflotten großer Fischereinationen ausgeliefert.

Weiterer Schwerpunkt der Konferenz war die Sorge um den afrikanischem Elefanten und das Nashorn. Beide sind Opfer der in Afrika grassierenden Wilderei. Seit einigen Jahren sind die afrikanischen Länder mit einem Abschlachten von Elefanten und Nashorn wegen des Elfenbeins und des Nashornhorns konfrontiert. Mittlerweile sind militärisch ausgerüstete, international operierende Banden in das organisierte Töten involviert. Diese Wilderei war auch auf der Konferenz ein beherrschendes Thema. Um dieses Problem zu bekämpfen, wurde eine Task Force gegründet, die sich aus dem CITES-Sekretariat, Interpol und weiteren Experten der Strafverfolgung zusammensetzt. Diese Task Force soll intensiv mit den Staaten zusammenarbeiten, die in besonderer Weise von der Wilderei und dem illegalen Elfenbeinhandel betroffen sind. Dies sind China, Kenya, Malaysia, die Philippinen, Südafrika, Thailand, Uganda, Tansania und Vietnam. Diese Staaten haben sich bereit erklärt, jeweils kurzfristig einen Aktionsplan aufzustellen, der einzelne Schritte zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Elfenbeinhandels beinhaltet. Deutschland ist Mitglied der Task Force.

Auf Initiative des Bundesumweltministeriums will die Weltnaturschutzunion noch in diesem Jahr zu einem hochrangigen internationalen Treffen zum Schutz des afrikanischen Elefanten einladen.

Neben den Haien gibt es viele weitere Arten, die nun auf einen verstärkten Schutz vor übermäßiger Nutzung durch internationalen Handel hoffen können. Dazu gehören etwa viele Schlangen-, Schildkröten- und Wasserschildkrötenarten aus asiatischen Ländern und Nordamerika sowie etwa auch Geckos aus Neuseeland. Auch für gefährdete tropische Hölzer wurde ein strenger Schutz beschlossen, u.a. wurden einige Dutzend wertvolle und seltene Rosen- und Ebenhölzer Madagaskars, Lateinamerikas und Asiens in Anhang II gelistet. Dadurch ist nun nur noch ein Handel möglich, wenn sie aus nachhaltiger Nutzung stammen.

15.03.2013 | Pressemitteilung Nr. 023/13 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM5295
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