Trittin: Erste Fortschritte bei der Umsetzung des Klima-Aktionsplans von Buenos Aires

13.06.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 094/99
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Zweiwöchige Arbeitstagung der Nebenorgane zur Klimarahmenkonvention beendet

Zweiwöchige Arbeitstagung der Nebenorgane zur Klimarahmenkonvention beendet

Bei der zweiwöchigen Sitzung der Nebenorgane der Klimarahmenkonvention in Bonn sind nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin erste Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans von Buenos Aires erzielt worden. "Der Klimaschutz wird mit hoher Priorität auf der internationalen Agenda bleiben. Ich rechne damit, daß die Elemente des Aktionsplans wie vereinbart bis zur 6. Vertragsstaatenkonferenz Ende 2000 oder Anfang 2001 entscheidungsreif sind", sagte Trittin am Sonntag in Bonn.

Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand die Ausgestaltung der drei sogenannten "Kioto Mechanismen" zum Klimaschutz. Darunter wird der Emissionshandel und die gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten zwischen Industrieländern sowie zwischen Industrie- und Entwicklungsländern im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung verstanden. Der von Deutschland im Namen der EU und der assoziierten Staaten eingebrachte Vorschlag zur Festlegung einer konkreten, quantitativen Obergrenze für die Nutzung dieser Instrumente wurde von der sogenannten Umbrella-Gruppe (Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Rußland, Ukraine, USA) erwartungsgemäß abgelehnt. Grundsätzliche Unterstützung für eine konkrete Obergrenze kam von Seiten der G77, insbesondere der afrikanischen Gruppe. Eine Einigung wird jedoch erst im Rahmen eines Gesamtpaketes am Ende der Verhandlungen möglich sein.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Der Vorschlag der EU zielt darauf ab, daß die in Kioto beschlossenen Emissionsreduzierungen mindestens zur Hälfte in den Industriestaaten erbracht werden. Die Industriestaaten müssen ihre Verantwortung ernst nehmen und ihre Emissionstrends umkehren. Nur dann besteht mittel- und langfristig auch eine Chance, Entwicklungsländer zur Begrenzung bzw. Reduzierung ihrer Emissionen zu bewegen." Der EU-Vorschlag enthält nicht nur eine Begrenzung des Emissionshandels für die Käufer, sondern auch eine Obergrenze für die Verkäufer. Auf diese Weise soll der Handel mit sogenannter "heißer Luft" eingeschränkt werden.

Die Nebenorgane schlossen eine vollständige Lesung des Synthese-Berichts zu den Kioto-Mechanismen ab und beauftragten den Vorsitz, für die 11. Sitzung einen revidierten und konsolidierten Bericht vorzulegen, auf dessen Basis bei der 5. Vertragsstaaten-Konferenz, die im Herbst 1999 in Bonn stattfinden wird, Textverhandlungen aufgenommen werden können. Auch hinsichtlich eines Systems der Erfüllungskontrolle, mit dem die Einhaltung der Verpflichtungen des Kioto-Protokolls überprüft und notfalls erzwungen werden soll, konnte erreicht werden, daß den Co-Vorsitzenden der Arbeitsgruppe ein Mandat erteilt wurde, einen Synthesebericht mit Elementen für einen Verhandlungstext vorzulegen.

Aus der Vielzahl der weiteren Themen sind die Verhandlungen zur möglichen Einbeziehung von sogenannten Senken (vor allem Bindung von Treibhausgasen in Wäldern) in die Kioto-Ziele hervorzuheben. Eine Einbeziehung von Senken würde die Erfüllung der Kioto-Ziele für einige Staaten (z. B. USA) deutlich erleichtern. Deutschland und die EU halten es daher für unerläßlich, daß konkrete Entscheidungen über deren Einbeziehung erst getroffen werden, wenn international anerkannte, fundierte wissenschaftliche Grundlagen vorliegen.

Sehr streitig ist außerdem die Behandlung der Emissionen des internationalen Flug- und Schiffsverkehrs. Während die EU auf deren Einbeziehung in der nächsten Verpflichtungsperiode drängt und Maßnahmen zur Emissionsreduktion einfordert, versuchen insbesondere die USA und Saudi-Arabien, konkrete Beschlüsse hinauszuschieben.

Die Entwicklungsländer konzentrieren sich weiterhin auf die Vereinbarung zusätzlicher Unterstützung in den Bereichen Technologietransfer und Aufbau zusätzlicher personeller und institutioneller Kapazitäten.

Die 10. Tagung der Nebenorgane für wissenschaftliche und technische Beratung (SBSTA) und für die Durchführung (SBI) der Klimarahmenkonvention fand vom 31. Mai bis zum 11. Juni 1999 in Bonn statt. Vertreten waren 141 Staaten und zahlreiche Vertreter von Nicht-Regierungsorganisa-tionen aus Industrie, Wissenschaft und Umweltbewegung, insgesamt etwa 1350 Personen.

13.06.1999 | Pressemitteilung 094/99 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM529
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