Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Peter Altmaier den ersten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 14 Prozent erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Wärme und Kälte zu erreichen. Ein entsprechender Anteil von gut 10 Prozent ist derzeit bereits erreicht.
Kernelemente des Berichtes sind Aussagen zu den Erfahrungen mit dem Gesetz sowie Empfehlungen zur gesetzlichen Weiterentwicklung. Der Erfahrungsbericht betrachtet besonders die Entwicklung der Kosten und Wirtschaftlichkeit des Einsatzes verschiedener Formen erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung im Neubau, den aktuellen Stand der Markteinführung sowie technische Entwicklungen und Trends. Aus diesem Gesamtbild leitet der Bericht Handlungsempfehlungen und Optionen zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ab.