Altmaier: Verbraucher um 160 Millionen Euro entlastet
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Peter Altmaier die Managementprämienverordnung beschlossen. Mit dieser Verordnung wird die so genannte Managementprämie für direkt vermarkteten Strom aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen ab dem kommenden Jahr abgesenkt. "Mit dieser Verordnung entlasten wir die EEG-Umlage und damit die Verbraucher um rund 160 Millionen Euro pro Jahr", so Bundesumweltminister Peter Altmaier.
Um die erneuerbaren Energien besser in den bestehenden Strommarkt zu integrieren wurde mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu Jahresbeginn die so genannte "optionale Marktprämie" einschließlich der Managementprämie eingeführt. Die Marktprämie ist ein Anreiz, erneuerbaren Strom stärker marktorientiert einzuspeisen. Betreiber von EEG-Anlagen, die diese Option wählen, verzichten auf den Vergütungsanspruch nach dem EEG und vermarkten stattdessen ihren erzeugten Strom direkt. Die Marktprämie gleicht in diesem Fall die Differenz zwischen den Direktvermarktungserlösen der Anlagenbetreiber und der Einspeisevergütung nach dem EEG aus. Die Managementprämie soll darüber hinaus zusätzliche Mehrkosten abdecken, die den Anlagenbetreibern in der Direktvermarktung entstehen.
Die ersten Erfahrungen mit diesen neuartigen Instrumenten zeigen, dass die Managementprämie für Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu hoch angesetzt war. Sie wird daher ab dem Jahr 2013 gegenüber der bislang vorgesehenen Prämie um 0,35 Cent je Kilowattstunde abgesenkt. Die Absenkung gilt sowohl für Bestandsanlagen als auch für Neuanlagen und sie wird auch für die nachfolgenden Jahre entsprechend fortgeschrieben. Für fernsteuerbare Windenergie- und Photovoltaikanlagen fällt die Reduzierung mit 0,25 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2013 etwas geringer aus. Hiermit wird ein Anreiz gesetzt, insbesondere bestehende Anlagen schneller mit der Fernsteuertechnik auszustatten, um eine bedarfsorientierte Steuerung der Anlagen durch Dritte zu erleichtern.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.